Novellierte Kommunalrichtlinie ab 2022

Zum 1. Januar 2022 tritt eine novellierte Fassung der Kommunalrichtlinie in Kraft. Mit der neuen Richtlinie wird die bestehende Förderung des kommunalen Klimaschutzes weiterentwickelt und fortgesetzt. Gefördert werden strategische und investive Maßnahmen, die zur Erschließung von Treibhausgasminderungspotenzialen im kommunalen Umfeld beitragen sollen, um so die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen zu realisieren.

Gefördert wird ein breites Spektrum an Maßnahmen und Themen, wie zum Beispiel:

  • Klimaschutzberatungen & Machbarkeitsstudien
  • Energie- & Umweltmanagement
  • Konzepte & Personal für die Umsetzung
  • Energiesparmodelle für Bildungseinrichtungen
  • Kommunale Netzwerke
  • Beleuchtung & Belüftung
  • Radwege, Radabstellanlagen & Mobilitätsstationen
  • Rechenzentren
  • Technische Infrastruktur Abfallwirtschaft, Trinkwasserversorgung & Abwassserbewirtschaftung

Antragsberechtigt sind Kommunen, Kitas, Schulen und Hochschulen, Sportvereine, kommunale Unternehmen, Religionsgemeinschaften und weitere kommunale Akteur*innen sowie, jetzt neu, auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Contractoren und gemeinnützige Vereine.

Finanzschwache Kommunen profitieren dauerhaft von erhöhten Förderquoten. Die Beratungs- und Antragstelle wechselt zum 1. Januar 2022 vom Projektträger Jülich (PtJ) zur Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH.

Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) führt im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) verschiedene Webinare über die novellierte Richtline durch.

Nähere Informationen:
https://www.klimaschutz.de/neue-kommunalrichtlinie

Link Förderquoten:
https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/F%C3%B6rderquotentabelle_novellierte_KRL_barrierefrei_0.pdf

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin Marina Wagner unter 0681 99 88 4 – 203 oder wagner@argesolar-saar.de