Neue Heizungen sollen ab 2024 auf Erneuerbare setzen
Um die Abhängigkeit von fossilen Energien auch im Gebäudebereich zu überwinden, hat die Regierungskoalition beschlossen, dass ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll so überarbeitet werden, dass neu eingebaute Heizungen verpflichtend mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energie zum Heizen nutzen. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen haben dafür gemeinsam ein Konzeptpapier erarbeitet und im vergangenen Sommer mit der Öffentlichkeit konsultiert. Auf dieser Grundlage wurde nun ein Gesetzentwurf erstellt, der aktuell in der Ressortabstimmung ist.
Die vorgeschlagenen Regelungen auf einen Blick:
- Die Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien gilt nur für den Einbau neuer Heizungen; Ausnahmen sind möglich. In Härtefällen können Eigentümer:innen von der Pflicht befreit werden.
- Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden.
- Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel ist (Heizungshavarie), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen, sodass der Umstieg auf eine EE-Heizung nicht ad hoc erfolgen muss.
- Die vorgesehene Regelung ist technologieoffen. In bestehenden Gebäuden können auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie mit 65% grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Es gibt also mehrere Möglichkeiten, mit verschiedenen Technologien die Vorgabe für das Heizen mit erneuerbaren Energien zu erfüllen.
- Der Umstieg soll durch Förderung gerade für untere und mittlere Einkommensgruppen unterstützt werden.
Mehr Informationen:
Häufig gestellte Fragen Erneuerbarem Heizen – Gebäudeenergiegesetz (GEG)
BMWK-Artikel „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)“