Mit dem Zuschuss „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ (Programmnummer 440) fördert die KfW Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Es kann nur dann ein Zuschuss beantragt werden, wenn das Gebäude bereits besteht. Im Neubau ist also eine Förderung erst nach Einzug möglich.
Folgende Komponenten werden gefördert:
Der Kaufpreis einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung. Es können aus Antragsstellersicht auch Ladestationen mit mehr als 11 kW Ladeleistung beschafft werden aber der Installateur muss diese Station dann trotzdem auf 11 kW begrenzen. Unter einer intelligenten Steuerung versteht die KfW, dass die Ladestation in der Lage ist mit anderen Komponenten des Stromnetzes zu kommunizieren um beispielsweise die Ladeleistung der eigenen Station zu begrenzen oder zeitlich zu verschieben.
Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten
Ab November 2020 veröffentlicht die KfW eine Liste der geförderten Ladestationen
Das wichtigste Kriterium für die Förderung ist aber, dass die Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nutzt – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über reinen Ökostrom der durch den Versorger bereitgestellt wird.
Es gibt von der KfW 900 € pro Ladepunkt. Definition KfW: Ein Ladepunkt ist ein Gerät, mit dem ein E-Auto aufgeladen wird. Aber immer nur ein E-Auto. Sollte die Ladestation mehrere Ladepunkte haben erhält der Kunde pro Ladepunkt 900 €
Anträge können ab dem 24.11.2020 gestellt werden. Wichtig hierbei: Man muss die Förderung beantragen, bevor man die Ladestation (z. B. Wallbox) bestellt.
Wann kommt kein Zuschuss in Frage?
Wenn es sich um öffentlich zugängliche Ladestationen, zum Beispiel an einem Rathaus-Parkplatz oder in der Tiefgarage eines Bürogebäudes handelt, wird kein Zuschuss gewährt.
Konditionen der KfW:
Man erhält einen pauschalen Zuschuss von 900 € pro Ladepunkt. Die Anzahl der Ladepunkte gibt der Kunde im Antrag an.
Die Gesamtkosten müssen mindestens 900 € betragen, sonst erhält man keinen Zuschuss.
Sollte die Ladestation mehrere Ladepunkte haben, kann man wie bereits geschrieben einen Zuschuss pro Ladepunkt von 900 € erhalten – vorausgesetzt, die Gesamtkosten liegen über 900 € pro Ladepunkt. Ansonsten wird der Zuschuss reduziert
Man beantragt den Zuschuss über das KfW Zuschussportal. Den Link sowie Informationen zum Zuschussportal veröffentlicht die KfW am 24.11.2020 auf deren Homepage.
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