Neue Förderung von Wallboxen für Privathaushalte durch die KfW

Wer kann Anträge stellen?

  • Private Eigentümer
  • Wohnungseigentümer­gemeinschaften
  • Mieter (Wenn der Vermieter zustimmt, kann der Mieter auf eigene Kosten eine Ladestation installieren)
  • Vermieter (Privat­personen, Unter­nehmen, Wohnungsgenossenschaften)

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss  „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ (Programmnummer 440) fördert die KfW Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden  gehören und nur privat zugänglich sind. Es kann nur dann ein Zuschuss beantragt werden, wenn das Gebäude bereits besteht. Im Neubau ist also eine Förderung erst nach Einzug möglich.

Folgende Komponenten werden gefördert:

  • Der Kaufpreis einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung. Es können aus Antragsstellersicht auch Ladestationen mit mehr als 11 kW Ladeleistung beschafft werden aber der Installateur muss diese Station dann trotzdem auf 11 kW begrenzen. Unter einer intelligenten Steuerung versteht die KfW, dass die Ladestation in der Lage ist mit anderen Komponenten des Stromnetzes zu kommunizieren um beispielsweise die Ladeleistung der eigenen Station zu begrenzen oder zeitlich zu verschieben.
  • Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten
  • Ab November 2020 veröffentlicht die KfW eine Liste der geförderten Ladestationen

Das wichtigste Kriterium für die Förderung ist aber, dass die Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nutzt – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über reinen Ökostrom der durch den Versorger bereitgestellt wird.

  • Es gibt von der KfW 900 € pro Ladepunkt. Definition KfW: Ein Ladepunkt ist ein Gerät, mit dem ein E-Auto aufgeladen wird. Aber immer nur ein E-Auto. Sollte die Ladestation mehrere Ladepunkte haben erhält der Kunde pro Ladepunkt 900 €
  • Anträge können ab dem 24.11.2020 gestellt werden. Wichtig hierbei: Man muss die Förderung beantragen, bevor man die Ladestation (z. B. Wallbox) bestellt.

Wann kommt kein Zuschuss in Frage?

  • Wenn es sich um öffentlich zugängliche Ladestationen, zum Beispiel an einem Rathaus-Parkplatz oder in der Tiefgarage eines Bürogebäudes handelt, wird kein Zuschuss gewährt.

Konditionen der KfW:

  • Man erhält einen pauschalen Zu­schuss von 900 € pro Ladepunkt. Die Anzahl der Lade­punkte gibt der Kunde im Antrag an.
  • Die Gesamtkosten müssen mindestens 900 € betragen, sonst erhält man keinen Zuschuss.
  • Sollte die Lade­station mehrere Lade­punkte haben, kann man wie bereits geschrieben einen Zuschuss pro Lade­punkt von 900 € erhalten – voraus­gesetzt, die Gesamt­kosten liegen über 900 € pro Lade­punkt. Ansonsten wird der Zuschuss redu­ziert

 

Man beantragt den Zuschuss über das KfW Zuschussportal. Den Link sowie Informationen zum Zuschussportal veröffentlicht die KfW am 24.11.2020 auf deren Homepage.

Auf dem Merkblatt-Ladestationen-für-Elektroautos-Wohngebäude finden Sie alle Informationen zusammengefasst.

Bei Fragen oder näheren informationen wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner.

 

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Ihre Ansprechperson

Stephan Zander
Klimaschutzkonzepte, Studien und Energieaudits

Ausbildung/ Berufsbezeichnung
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