Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische (RLT) Anlagen“ wird erweitert
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erweitert erneut die seit rund einem Jahr geltende Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische (RLT) Anlagen“ und stellt hierfür insgesamt gut eine Milliarde Euro bereit. Um unsere Kinder möglichst gut zu schützen, wird seit dem 10.09.2021 auch der Neueinbau von fest verbauten Zu- und Abluftventiltoren in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren gefördert.
Das BMWi fördert die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von sogenannten stationären raumluft-technischen (RLT) Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten. Seit Juni 2021 wird zudem auch der Neueinbau von stationären RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren (insbesondere in Schulen und Kindertagesstätten) gefördert. Jetzt kann zusätzlich auch der Einbau von Stationären Zu- und Abluftventilatoren, wie z.B. Fensterventilatoren, gefördert werden. Antragsberechtigt sind Kindertageseinrichtungen, Horte und Kindertagespflegestellen sowie staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft, mit Ausnahme von Schulen der Erwachsenenbildung. Voraussetzung für die Förderung ist, dass es sich um Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit handelt. Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Zusätzlich unterstützt die Bundesregierung die Länder mit bis zu 200 Millionen Euro bei der Beschaffung von mobilen Raumluftreinigern für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren. Die Ausgestaltung der jeweiligen Förderprogramme sowie deren Administration obliegt den Ländern. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent an den förderfähigen Kosten.
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Ausszug aus der Pressemitteilung des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vom 10.09.2021