Integrierte Klimaschutzkonzepte für Kommunen

Durch ein integriertes Klimaschutzkonzept wird eine nachhaltige Klimaschutzstrategie für die gesamte Kommune unter Betrachtung aller relevanten Teilbereiche (Energieeinsparung / Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Ressourcenmanagement und Mobilität) und Sektoren mit Beteiligung aller Akteure vor Ort erarbeitet. Ergänzt wird die Umsetzung durch eine breite und begleitende Öffentlichkeitsarbeit.

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Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen

Diese umfassen eine detaillierte, fundierte Bestandsanalyse mit Erfassung durch Experten vor Ort, die Erstellung von umfassenden Energieberichten (baulich, anlagentechnisch, Nutzungsprofile) mit einer ausführlichen Dokumentation der untersuchten Gebäude. Darauf basierend erfolgt eine energetische Bewertung der kommunalen Liegenschaften, die Ableitung von geeigneten Maßnahmen und Nennung von Handlungsempfehlungen zum optimierten Betrieb und Unterhaltung der Gebäude. Damit haben Kommunen einen Fahrplan, wie die kommunalen Liegenschaften energetisch fit für die Zukunft gemacht werden können.

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Integrierte, energetische Quartierskonzepte in Kommunen

Diese Handlungskonzepte zeigen die technischen und wirtschaftlichen Einsparpotenziale auf und entwickeln konkrete Maßnahmen unter Beachtung städtebaulicher, baukultureller, denkmalpflegerischer, wohnungswirtschaftlicher und sozialer Aspekte. Somit bilden sie eine zentrale strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für die Investitionsplanung in Quartieren.

Elemente sind hier eine detaillierte Ausgangsanalyse (Städtebau, soziale Strukturen, Energieverbraucher, Potenzialanalysen, Erstellung einer Gesamtenergiebilanz vor und nach der Sanierung, Mobilität), Entwicklung konkreter Maßnahmen inkl. Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfung, Mobilisierung der Akteure im Quartier, Beratung und eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit.

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Erstellung von Machbarkeits-, Umsetzungsstudien

Für zu vertiefende Einzelvorhaben können detaillierte Machbarkeits-, Umsetzungsstudien erstellt werden. Dadurch werden konkrete Fragestellungen an Einzelobjekten analysiert, Varianten verglichen, Umsetzungsvorschläge erarbeitet und Investitionen zielgerichtet ausgelöst werden.

Diese Machbarkeits-, Umsetzungsstudien können z.B. für den Einsatz erneuerbarer Energien (Photovoltaik auf kommunalen Gebäuden oder auf Freiflächen), KWK-Anlagen, alternativen Heizungsanlagen oder für die Umstellung auf LED-Beleuchtung in Anspruch genommen werden, um eine fundierte Grundlage für die weitere Planung in Verwaltung und Räten zu haben.

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Energiemanagement und -controlling für kommunale Liegenschaften

Etablierung eines kontinuierlichen und systematischen Energiecontrollings für alle Liegenschaften: Energie- (insb. Strom, Wärme) und Wasserverbräuche werden dabei kontinuierlich erfasst, protokolliert und kontrolliert (Monitoring), die Gebäude werden regelmäßig begangen und betreut, Ergebnisse der Erfassungen und Begehungen werden in einer Software erfasst und entsprechend in regelmäßiger Abstimmung mit den Prozessbeteiligten (Kernteam und Lenkungsausschuss) ausgewertet.

Dadurch können bei Mängeln oder Auffälligkeiten kurzfristig Maßnahmen angestoßen werden, unnötige Energieverbräuche sowie –kosten vermieden werden und ein Controlling der (z.B. im Klimaschutz- oder Energiekonzept) vorgegebenen Zielwerte erfolgen.

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Web-basierte kommunale Energiemanagement-Software

Ein wichtiger Bestandteil unseres kommunalen Energiemanagements ist eine browserbasierte Software/Anwendung, die es erlaubt, Liegenschaften mit ihren Stammdaten zu erfassen, insbesondere mit den jeweils vorhandenen Zählern für Gas, Wasser und Strom. Die Daten werden übersichtlich dargestellt und sind für Entscheider in der Kommune jederzeit in Form von Reports verfügbar. Mit Hilfe der webbasierten Datenbank wird ein kontinuierliches Controlling aller Verbrauchsdaten monatsweise möglich. Erhöhte Verbräuche werden unmittelbar gemeldet, so dass ein schnelles Eingreifen und Reagieren ermöglicht wird. Dokumente wie z.B. Energieausweise, Mängelberichte werden hinterlegt / archiviert und den entsprechenden Liegenschaften zugewiesen. Durch einen separaten Mitgliederbereich ist eine reibungslose Kommunikation zwischen Kommune und Dienstleister möglich.

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Energieaudits nach EDL-G für Nicht- KMU

Am 6. März 2015 hat der Bundesrat den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erarbeiteten Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie beschlossen (Drucksache 18/3373 und Drucksache 18/3934). Durch das Gesetz werden Unternehmen verpflichtet, bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre, Energieaudits durchzuführen. Bereits heute werden Energieaudits in vielen Unternehmen genutzt, um systematisch Verbesserungschancen in betrieblichen Energieversorgungssystemen zu identifizieren und unter Berücksichtigung der jeweiligen Kosten wirtschaftlich sinnvoll zu erschließen.

Hinweis: Kommunale Eigenbetriebe, z.B. Stadtwerke oder Entsorgungsunternehmen, sind i.d.R. nicht als KMU anzusehen, wenn mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte von öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts kontrolliert werden. Daher fallen diese Unternehmen unter die Auditpficht nach § 8 EDL-G.

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