Novellierte Kommunalrichtlinie – Bund fördert die Erstellung kommunaler Wärmeplanungen

Um das Gelingen der Wärme- und damit der Energiewende in Deutschland voranzutreiben, setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Zukunft stärker auf Kommunen.

Am 01. November 2022 trat daher die Überarbeitung der Kommunalrichtlinie in Kraft, wodurch die Erstellung kommunaler Wärmepläne unter verbesserten Förderbedingungen bezuschusst wird. Für finanzschwache Kommunen ist die Möglichkeit auf eine Vollfinanzierung gegeben.

Laut Staatssekretär Dr. Patrick Graichen ist es „gerade in der jetzigen energiepolitischen Situation […] wichtiger denn je, die richtigen Weichen für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung zu stellen.“ Weiter sagt er: „Ich freue mich, dass wir insbesondere vor dem Hintergrund gestiegener Preise ein so attraktives Förderangebot unterbreiten können. Ich möchte alle Kommunen ermutigen, dieses Angebot zu nutzen.“

Die Kommunalrichtlinie ist das größte nationale Breitenförderprogramm im kommunalen Klimaschutz. Sie bietet dabei verschiedenste Fördermöglichkeiten, wie Einstiegs- und Orientierungsberatungen, Machbarkeitsstudien oder die Einstellung von Fachpersonal in der Verwaltung. Das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gewährt zusätzlich Fördermittel für investive Maßnahmen, etwa in den Bereichen Beleuchtung, Abfall, Abwasser oder Mobilität.

Kommunen können bis zum 31. Dezember 2023 90 Prozent Förderung erhalten (Finanzschwache Kommunen bis zu 100 Prozent). Bei Antragstellungen ab Januar 2024 reduziert sich der Zuschuss dann auf 60 bzw. 80 Prozent.

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier:
Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Pressemitteilung BMWK

Leitfaden Kommunale Wärmeplanung als PDF

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