Kommunale Klimaschutzmaßnahmen: Bis zu 100% Förderung im Rahmen des Konjunkturpakets möglich
Für Förderaufrufe „Klimaschutz durch Radverkehr“ und „Kommunale Klimaschutz Modellprojekte“ sowie der Kommunalrichtlinie gelten im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets der Bundesregierung seit 1.August 2020 erhöhte Förderquoten. Damit sind erstmals Zuschüsse bis zu 100% für finanzschwache Kommunen möglich, zum Beispiel innerhalb der Kommunalrichtlinie für das Erstvorhaben Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement oder einer Fokusberatung.
Bis Ende 2021 gelten die Fördermöglichkeiten, für die der Bund 100 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellt. Als finanzschwach gelten Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
Für alle Anträge und Projektskizzen, die ab dem 1. August 2020 eingereicht werden, gelten die verbesserten Förderbedingungen. Im Rahmen der Kommunalrichtlinie können kommunale Akteur*innen das ganze Jahr über Fördermittel beantragen. Die Antragsverfahren in den Förderaufrufen „Klimaschutz durch Radverkehr“ und „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ sind zweistufig: Projektskizzen können jeweils vom 1. März bis 30. April und vom 1. September bis 31. Oktober eingereicht werden. Aus allen Einreichungen werden die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.
Die geänderten Förderquoten im Überblick:
- Kommunalrichtlinie: Für alle Förderschwerpunkte werden die Förderquoten jeweils um zehn Prozentpunkte erhöht (siehe Punkt 5 der Richtlinie). Damit sind für finanzschwache Kommunen erstmals Zuschüsse bis zu 100 Prozent der Gesamtinvestition möglich (siehe Punkt 6.4 der Richtlinie), etwa für das Erstvorhaben Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement oder eine Fokusberatung. Als finanzschwach gelten fortan solche Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird (siehe Punkt 5 der Richtlinie).
- Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr”: Das BMU gewährt künftig Zuschüsse bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Dies entspricht einer Steigerung um fünf Prozentpunkte. Finanzschwache Kommunen profitieren von Zuschüssen bis zu 100 % (siehe Punkt 5 des Förderaufrufs).
- Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“: Die Förderquote wird von 70 auf bis zu 80 Prozent angehoben, für finanzschwache Kommunen auf bis zu 100 % (siehe Punkt 5 des Förderaufrufs).
Zu den Fördermöglichkeiten der NKI berät das Service- und Kompetenzzentrum:
Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) unter 030 39001-170 sowie per E-Mail an skkk@klimaschutz.de.
Fragen zur Antragstellung beantwortet der Projektträger Jülich (PtJ)
telefonisch unter 030 20199-577 und per E-Mail unter ptj-ksi@fz-juelich.de.
Quelle: https://www.klimaschutz.de/konjunkturpaket-erstmals-100-prozent-förderung-kommunale-klimaschutzmaßnahmen