Klimapaket der Bundesregierung (Stand 12/19)

Bund und Länder einigen sich auf einen Kompromiss beim Klimapaket
Bei den Vermittlungsverhandlungen über das Klimapaket haben sich Bund und Länder jetzt geeinigt. So kann das Gesetzgebungsverfahren für das Klimaschutzprogramm 2030, das am 15.11.2019 vom Bundestag verabschiedet wurde, bis zum Jahresende abgeschlossen werden.
Der Preis pro Tonne CO2 soll jetzt zum Einstieg im Jahr 2021 nicht 10, sondern 25 Euro betragen, bis 2025 soll er auf 55 Euro steigen. Im Gegenzug soll die EEG-Umlage sinken und die Pendlerpauschale steigen. Zudem sollen die Bundesländer zwischen 2021 und 2024 insgesamt 1,5 Milliarden Euro vom Bund bekommen.
Die vier Elemente des Klimaschutzprogrammes 2030 haben folgenden Inhalt:
I. Einführung einer CO2-Bepreisung auf Sprit, Heizöl und Gas ab 2021
II. Entlastung von Bürgern und Wirtschaft
Senkung der Stromkosten: ab 2021 wird die EEG-Umlage reduziert
Anhebung der Entfernungspauschalen für Fernpendler: ab 2021 ab dem 21sten Kilometer Erhöhung um 5 Cent, ab 2024 um weitere 3 Cent
Entlastung von Beziehern von Wohngeld und Transferleistungen
Änderungen im Mietrecht (begrenzte Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung auf Mieter)
III. Sektorbezogene Maßnahmen (Sektoren: Gebäude; Verkehr; Land- und Forstwirtschaft;Industrie; Energiewirtschaft, Abfallwirtschaft)
Im Bereich des Sektors „Gebäude“ soll ab 2020 bei selbstgenutzten Eigentum eine steuerliche Förderung von energetischen Maßnahmen (z. B. Heizungstausch, Wärmedämmmaßnahmen, Fenstererneuerung) eingeführt werden. Förderfähig sollen 20 Prozent der Investitionskosten, verteilt über 3 Jahre, sein.
Es soll auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, die bisherigen Förderprogramme zu nutzen. Die Programme sollen zum sogenannten BEG = „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ zusammengeführt und die Förderung um 10 Prozentpunkte erhöht werden. Ebenfalls ist eine Austauschprämie für bestehende Ölheizungen von bis zu 40 Prozent für ein neues, effizienteres Heizsystem (Umstellung auf erneuerbare Wärme oder effiziente hybride Gasheizungen, die anteilig EE einbinden) geplant. Der Einbau von Ölheizungen soll ab 2026 nicht mehr gestattet werden.
IV. Einzelmaßnahmen außerhalb der Sektoren: hier finden sich verschiedene Querschnittsmaßnahmen, wie z. B. Forschung/Entwicklung, GreenIT, Wasserstoff und- Batteriezellenfertigung sowie die Beschleunigung von Planungsrecht.
Sobald Details der konkreten Ausgestaltung des Klimapakets bekannt sind, werden wir Sie darüber informieren.