KfW-Förderprogramm „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“
Ab sofort können im neuen KfW-Programm-Nr. 439 Investitionszuschüsse zur Beschaffung und Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an Stellplätzen, die nur für Beschäftigte der Kommunen zugänglich sind, beantragt werden. Aufgeladen werden können kommunal genutzte Fahrzeuge sowie privat genutzte Fahrzeuge der Beschäftigten, jeweils eingesetzt für nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des EU-Beihilfenrechts.
Folgende Kommunen sind antragsberechtigt:
- Kommunen und Landkreise
- deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe
- kommunale Zweckverbände
Erreicht ein Antragsteller alleine nicht den Mindestzuschussbetrag von 9.000 Euro, können sich auch mehrere Antragsberechtigte zusammenschließen, sofern ein Antragsberechtigter die Antragstellung übernimmt. Dieser wird alleiniger Vertragspartner der KfW.
Gefördert werden Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung. Der Zuschuss beträgt 70% der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch maximal 900,00 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens 1.285,71 Euro, wird keine Förderung gewährt. Insgesamt ist die Förderung auf maximal 45.000 Euro je Standort (Investitionsadresse) beschränkt.
Der Zuschuss ist vor Beginn des Vorhabens vom Zuschussempfänger zu beantragen. Als Beginn eines Vorhabens gilt die verbindliche Bestellung der Ladestation beziehungsweise der Abschluss des Lieferungs- und Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
Weitere Fördervoraussetzung ist, dass der für die Ladevorgänge erforderliche Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder/und aus Eigenerzeugung vor Ort (zum Beispiel Strom aus Photovoltaik-Anlagen) bezogen werden.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin Marina Wagner unter 0681 99 88 4 – 203 oder wagner@argesolar-saar.de