Keine Antragstellung beim KfW-Zuschussprogramm „Barrierereduzierung“ (KfW-Nr. 455-B) in 2020 mehr möglich

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat mitgeteilt, dass die Bundesmittel für 2020 leider erschöpft sind, d. h. es können ab sofort keine Anträge mehr bei der Zuschussvariante Barrierereduzierung (455-B) gestellt werden. Bereits durch die KfW erteilte Zusagen sind von diesem Antragsstopp nicht betroffen.

Eine Förderung soll in 2021 wieder möglich sein, unter der Voraussetzung, dass im Bundeshaushalt Mittel dafür vorgesehen werden. Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung nur möglich ist, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde.

Wir werden Sie in unserem Newsletter zeitnah informieren, sobald uns Informationen zur erneuten Bereitstellung von Fördermitteln vorliegen.

Nähere Informationen unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/?kfwnl=Bauen_Wohnen_Energie_sparen.25-11-2020.1027662