Höhere Bundesförderung für Energieberatungen für Wohngebäude
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zum 01.02.2020 die Bundesförderung für Energieberatungen für Wohngebäude angehoben. Statt 60 % können Hausbesitzer nun 80 % Förderung erhalten. Auch der Höchstsatz für Ein- und Zweifamilienhäuser steigt von 800 Euro auf 1.300 Euro, für Wohngebäude mit mehr als drei Wohneinheiten von bisher 1.100 Euro auf 1.700 Euro.
Die Energieberatung wird von qualifizierten und unabhängigen Energieberatern durchgeführt. Im Fokus der Energieberatung, die sich in erster Linie an Eigentümer (einschließlich Wohnungseigentümer) richtet, steht eine umfassende Bestandsaufnahme des energetischen Zustands des Gebäudes. Dem Beratungskunden wird auf dieser Basis aufgezeigt, wie er das Wohngebäude zu einem KfW-Effizienzhaus modernisieren kann. Gefördert wird aber auch ein individueller Sanierungsfahrplan. Dieser enthält Vorschläge zur schrittweisen Verbesserung der Energieeffizienz, wenn der Eigentümer die energetische Sanierung nach und nach angehen will. Ein wichtiger Bestandteil der Beratung, deren Ergebnisse für den Kunden in einem Energieberatungsbericht zusammengefasst werden, sind die voraussichtlichen Investitionskosten und das Thema Fördermittel.
Gefördert werden Beratungen für Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt. Die Anträge werden vor Beginn der Beratung durch den Energieberater beim BAFA gestellt. Antragsberechtigte Energieberater/innen finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.
Nähere Informationen: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html