Gesetzesentwurf zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor

Der Referentenentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms, das sogenannte EEG-Osterpaket, wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) an die Länder und die Verbände zur Stellungnahme weitergeleitet. Stellungnahmen konnten bis zum 17.03.2022 eingereicht werden.

Im Osterpaket ist eine Vielzahl an Einzelmaßnahmen für die Photovoltaik vorgesehen. Die Ausschreibungsvolumina für Freiflächen- und Dachanlagen soll deutlich angehoben werden. Bei der Vergütung von Strom aus Photovoltaikanlagen außerhalb der Ausschreibungen soll zukünftig zwischen Volleinspeisern und Eigenversorgern differenziert werden. Volleinspeiser sollen dann höhere Vergütungen erhalten. Gemäß Referentenentwurf sollen die Einspeisetarife bei Volleinspeisung für Photovoltaik-Anlagen bis 10 kWp Leistung auf 12,5 Cent pro Kilowattstunde angehoben werden, bis 100 Kilowatt Leistung auf 10,3 Cent pro Kilowattstunde.

Anfang April bereits soll das Bundeskabinett die EEG-Reform beschließen. Und noch vor der Sommerpause soll die Novelle von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Aufgrund der notwendigen beihilferechtlichen Notifizierung durch die EU-Kommission ist allerdings davon auszugehen, dass die Änderungen erst gegen Ende 2022 greifen werden.

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Referentenentwurf:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/referentenentwurf-erneuerbaren-energien-und-weiteren-massnahmen-im-stromsektor.pdf?__blob=publicationFile&v=6