Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor verabschiedet
Am 8. Juli wurde der Gesetzesentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms, dem sogenannten EEG-Osterpaket, vom Bundesrat gebilligt.
Ziel der Novelle ist der beschleunigte und konsequente Ausbau erneuerbarer Energien. Bis 2030 sollen der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 Prozent steigen.
Im Osterpaket ist eine Vielzahl an Einzelmaßnahmen für die Photovoltaik vorgesehen. Bei Dachanlagen außerhalb der Ausschreibungen wird insbesondere die Vergütung für Anlagen deutlich angehoben. Neue Anlagen, die ihren Strom vollständig in das Netz einspeisen, erhalten künftig eine auskömmliche Förderung. Anlagen, bei denen die Betreiber und Betreiberinnen den Strom auch teilweise selbst verbrauchen, erhalten wegen der wirtschaftlichen Vorteile des Eigenverbrauchs eine geringere Förderung als die Anlagen mit Volleinspeisung. Die neuen Vergütungssätze sollen vorbehaltlich ihrer beihilferechtlichen Genehmigung bereits vorgezogen im Laufe des Jahres 2022 anwendbar sein. Darüber hinaus wird die Degression der gesetzlich festgelegten Vergütungssätze bis Anfang 2024 ausgesetzt und dann auf eine halbjährliche Degression umgestellt.
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https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/novellierung-des-eeg-gesetzes-2023972
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