Förderung von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur – Aufruf zur Einreichung von Anträgen
Bis zum 31.03.2021 können Kommunen, kommunale und gewerbliche Unternehmen wieder Anträge zur Förderung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur gemäß Abschnitt 2.2 der Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI vom 14.12.2020 einreichen.
Besonderes Augenmerk liegt auf der Stärkung kommunaler und gewerblicher Flotten wie zum Beispiel Dienstwagen, Taxis, Mobilitäts- und Sharingdienste, die durch Nutzung erneuerbarer Energien und eine hohe Laufleistung einen wesentlichen Umweltnutzen erzielen.
Förderfähig sind Elektrofahrzeuge der Klassen M1, L2e, L5e, L6e und L7e sowie die für den Betrieb dieser Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur. Zu beachten ist, dass nur die Investitionsmehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor gefördert werden.
Im Rahmen dieses Aufrufs stehen 20 Mio. Euro zur Verfügung, davon sind 10 Mio. Euro für Vorhaben von Gebietskörperschaften reserviert. Bei wirtschaftlich tätigen Unternehmen sind unter Berücksichtigung von beihilferechtlichen Bestimmungen Förderquoten von bis zu 40 Prozent zulässig. Bei kleinen und mittleren Unternehmen kann ein zusätzlicher Bonus von 10 Prozent bzw. 20 Prozent zur Förderquote gewährt werden.
Eine Förderquote von 90 Prozent wird gewährt, wenn die Zuwendungen nicht unter das Beihilferecht fallen, z. B. bei Kommunen und kommunalen Unternehmen, die die geförderten Fahrzeuge im nichtgewerblichen Bereich oder zur Daseinsvorsorge einsetzen. Der Förder-Mindestbetrag (Bundesmittel) beträgt 9.000 Euro netto (bzw. 10.710 Euro brutto) pro Antrag.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere zuständige Mitarbeiterin Marina Wagner per Mail an wagner@argesolar-saar.de oder telefonisch unter 0681-99884203.
Nähere Informationen unter:
https://www.ptj.de/projektfoerderung/elektromobilitaet-bmvi/invest