Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)
Zum 01.03.2023 startet die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Sie ist ein Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die bereits zum 1. Januar 2023 in den drei Sanierungsprogrammen mit Neuerungen gestartet ist.
Die Förderung zum „Klimafreundlichen Neubau“ erfolgt in den KfW-Produkten:
– „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“ (297)
– „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ (298)
– „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ (299
– „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – Kommunen“ (498)
– „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommunen“ (499)
Die neue Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse. Die Vergabe der Kredite erfolgt analog den bestehenden BEG-Produkten ohne Beihilfe.
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb von Gebäuden, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses/-gebäude 40 für Neubauten und Anforderungen an die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus einhalten. Es soll für Wohn- und Nichtwohngebäude zwei Förderstufen mit unterschiedlichen Anforderungen und Förderintensitäten geben:
- Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude
Der Standard „Klimafreundliches Wohngebäude“ bzw. „Klimafreundliches Nichtwohngebäude“ wird durch die Optimierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus sowie durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Einbindung erneuerbarer Energien erreicht. Ein solches Gebäude muss folgende technische Mindestanforderungen erfüllen:- Anforderungen an das Treibhauspotential, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind.
- Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 bzw. Effizienzgebäude 40 (Jahresprimärenergiebedarf und Anforderungen an die Gebäudedämmung)
- Anforderungen an den Wärmeerzeuger: Das Gebäude darf keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweisen. Der Ausschluss von Biomasse bezieht sich neben fester Biomasse und auch auf biogenes Gas/Öl.
- Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude – mit QNG
Ein Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude mit QNG erfüllt die vorstehend genannten Anforderungen und verfügt zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG PLUS) oder PREMIUM (QNG PREMIUM).
Voraussetzung für die Beantragung eines Klimafreundlichen Nichtwohngebäudes ist das Vorliegen einer Siegelvariante für den jeweiligen Gebäudetyp.
In der neuen Neubauförderung gelten folgende Kredithöchstbeträge:
- Wohngebäude
Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert, maximal- Klimafreundliches Wohngebäude bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit.
- Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.
- Nichtwohngebäude
Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert, maximal- Klimafreundliches Nichtwohngebäude bis zu2.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben.
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG bis zu 3.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, maximal 15 Mio. Euro pro Vorhaben.
Einbindung Energieeffizienz-Experte / Nachhaltigkeitsberater
Ein Energieeffizienz-Experte ist verpflichtend für die Beantragung und Begleitung des Vorhabens einzubinden. Bei Beantragung der Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG bzw. Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG sind zusätzlich eine QNG-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater einzubeziehen. Nach Durchführung des Vorhabens muss der QNG-Nachweis dem Energieeffizienz-Experten vorgelegt werden und verbleibt bei der Hausbank und dem Kunden.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Merkblatt „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“
Merkblatt „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude“
Merkblatt „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude/Nichtwohngebäude – Kommunen“
Richtlinie BEG – Klimafreundlicher Neubau (KFN)
Infoblatt – Förderfähige Maßnahmen und Leistungen
Technische Mindestanforderungen – Wohngebäude
Technische Mindestanforderungen – Nichtwohngebäude
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin Marina Wagner unter 0681 99 88 4 – 203 oder wagner@argesolar-saar.de