Förderstopp für energieeffiziente Neubauten in Stufe 1, Start der Stufe 2 mit stärkeren Fokus auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit der Neubauförderung
Am 20.04.2022 ist die Förderung von Neubauten im Rahmen der „Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)“ wieder gestartet. Nach nur wenigen Stunden waren die Fördermittel in Höhe von einer Milliarde Euro für die Stufe 1 (Effizienzhaus-Stufen 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse und 40 Plus) bereits komplett ausgeschöpft.
Die Bundesregierung hatte das Programm EH/EG 40 auf eine Milliarde gedeckelt und angekündigt, dass bei Ausschöpfung der Mittel für Stufe 1 nahtlos eine zweite Stufe der Neubauförderung mit einem stärkeren Fokus auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit der Neubauförderung starten wird. Insgesamt gibt es drei Stufen der Neuausrichtung der energetischen Neubauförderung.
In Stufe 2 wird die Neubauförderung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Programm EH/EG 40 NH mit anspruchsvolleren Anforderungen fortgeführt. Das Programm EH/EG 40 NH ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), das im Bundesbauministerium entwickelt und verantwortet wird. Das QNG ist seit Mitte 2021 bereits optionaler Teil der BEG und wird nun in Stufe 2 verpflichtend. Es definiert Kriterien zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen und des Primärenergiebedarfs im Lebenszyklus, aber auch Schadstoffvermeidung in Baumaterialien, zur Barrierefreiheit sowie zur Inanspruchnahme von Ressourcen und zur nachhaltigen Materialgewinnung. Damit wird ein klares Signal für mehr Klimaschutz und die Neuausrichtung hin zu nachhaltigem Bauen gesetzt.
Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt 150.000 Euro pro Wohneinheit bei Wohngebäuden und 30 Mio. Euro bei Nichtwohngebäuden. Es werden nur noch Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien gefördert. Die Beantragung erfolgt bei der KfW über die etablierten Programmstrukturen der BEG.
Als dritter und finaler Schritt der Neuausrichtung der Neubauförderung ist ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen.
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