Erhöhter Umweltbonus des BAFA für E-Autos

Am 3. Juni hat der Koalitionsausschuss eine Erhöhung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) beschlossen und der Bundesanteil am Umweltbonus (als neue Innovationsprämie mit bis zu 6.000€) wurde verdoppelt. Durch den Umweltbonus soll der Austausch der Kfz-Flotte durch klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge gefördert werden.
Ziel ist es die neuen Fördersätze rückwirkend für alle Fahrzeuge anzuwenden, die ab dem 4. Juni 2020 zugelassen wurden. Es sollen alle Autos, die auch bisher vom Umweltbonus profitieren, die Innovationsprämie erhalten können: reine Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenautos sowie entsprechende Gebrauchtfahrzeuge. Besonders interessant kann die erhöhte Förderung für Leasingfahrzeuge sein, da oftmals der Bundesanteil am Umweltbonus als Leasingsonderzahlung genutzt wird und somit eine deutlich günstigere monatliche Leasingrate anfallen kann. Die Maßnahme ist vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2021. Die Antragstellungen werden elektronisch über das bestehende System der BAFA stattfinden.
Weitere Informationen zum Umweltbonus des BAFA finden Sie auf der Internetseite des BAFA.
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