Elektromobilität: erneuter Förderaufruf zum Ausbau von Ladeinfrastruktur

Ab dem 22. Juni 2020 können Investoren, Städte und Gemeinden wieder Anträge auf Förderung für die Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge stellen. Über das Förderportal www.foerderportal.bund.de/easyonline können die Anträge auf Förderung bis zum 22. Juli 2020 eingereicht werden.
Mit dem sechsten Förderaufruf zur Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird die Anschaffung von bis zu 3.000 Normal- und 1.500 Schnellladepunkten unterstützt. Investitionen und Netzanschlusskosten für Normal- und Schellladepunkte können gefördert werden. Im Vordergrund der Förderungen sollen Ladepunkte an öffentlichen Orten, wie Kindergärten, Krankenhäusern oder Sportplätzen stehen. Förderfähig sind nur Orte, welche werktags mindestens 12 Stunden für die Öffentlichkeit nutzbar sind.
Um ein möglichst lückenloses Ladenetz in Deutschland zu etablieren, gelten in Regionen mit hohem Bedarf an noch zu errichtender Ladeinfrastruktur höhere Förderquoten und Maximalbeträge. Um Versorgungslücken im bundesweiten Ladenetz zu vermeiden wird das StandortTOOL eingesetzt. Mithilfe von diversen Daten, wie Verkehrs- und Mobildaten und Nutzerdaten von E-Auto-Besitzern kann das StandortTool Lücken im Ladenetz identifizieren.
Ziel des Bundesprogramms Ladeinfrastruktur ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit bundesweit 15.000 Ladesäulen. Dafür stellt das BMVI bis 2020 insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen zum aktuellen Förderaufruf:
Quelle:
www.now-gmbh.de/de/bundesfoerderung-ladeinfrastruktur/foerderrichtlinie-foerderaufrufe