Diese Änderungen des EEG 2023 treten zum Jahreswechsel in Kraft

Viele private Haushalte setzen mittlerweile auf eine Photovoltaik-Anlage. Diese werden im Januar nochmal attraktiver. Grund dafür sind einige Änderungen des neu gefassten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023). Dieses trat zwar bereits im Juli 2022 in Kraft, die meisten Änderungen gelten aber erst ab dem Jahreswechsel.

Die wichtigsten Änderungen für Betreiber privater Photovoltaik-Anlagen in Kürze:

Höhere Vergütungssätze:
Alle Photovoltaik-Anlagen, die seit dem 30. Juli 2022 neu in Betrieb genommen wurden, bekommen eine angepasste höhere Vergütung für produzierten Strom. Wie hoch die Vergütungssätze dabei genau ausfallen, ist unter Anderem abhängig von der Anlagengröße und der Unterscheidung zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen.
Ziel der Regelung ist es, Photovoltaik auch auf solchen Dächern attraktiv zu machen, die wenig oder keinen Eigenverbrauch haben. Bisher lohnte sich das nur in Ausnahmefällen.

Photovoltaik-Förderung nicht mehr nur auf Dächern:
Bisher galt: Eine Förderung für eine PV-Anlage gibt es nur, wenn diese auf, am oder im Haus montiert wurde. Ab 2023 werden jetzt auch alternative Photovoltaik-Standorte – wie beispielsweise Garagen oder Gärten – gefördert. Voraussetzung hierfür ist, dass das Hausdach für eine solche Anlage nicht geeignet ist.

Wegfall der 70-Prozent-Regelung:
Die bisher geltende technische Vorgabe, dass nur maximal 70 Prozent der Nennleistung einer Solaranlage in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen, entfällt für alle neuen Anlagen, die ab dem 01. Januar 2023 in Betrieb gehen. Gleiches gilt für Bestandsanlagen bis 7 kWp.

Wegfall der EEG-Umlage:
Seit dem 1. Juli 2022 entfällt die bisherige EEG-Umlage und vereinfacht damit viele Bestands-Anlagen. Bei einigen bestehenden Anlagen kann damit der Erzeugungszähler ab 2023 entfallen und gegebenenfalls ausgebaut werden. Auch die Abrechnung beim Stromverkauf gestaltet sich ohne EEG-Umlage deutlich einfacher.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 setzt auf einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien und der Photovoltaik. Ab 2026 sollen jährlich rund 22 Gigawatt neuer Anlagen ans Netz gehen. Bis zum Jahr 2030 sollen 80 Prozent des gesamten deutschen Strombedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt sein.
Außerdem erfreulich: Ab 2025 müssen Netzbetreiber ein Portal zur Verfügung stellen, welches es Interessenten erleichtert eine Netzanfrage für geplante PV-Anlagen zu stellen und eingehende Anfragen schneller bearbeiten. Netzanfragen sollen digitalisiert und bundesweit vereinheitlich werden.


Mehr Informationen gibt es hier:
Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland