Corona-Krise: Keine Sanktionen für verfristete Energieaudits nach EDL-G
Durch die Corona-Krise können zahlreiche verpflichtende Energieaudits nach EDL-G nicht fristgerecht abgeschlossen werden. Das BMWi hat daher beschlossen, dass Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise ihr Energieaudit nicht fristgerecht durchführen können, nicht sanktioniert werden.
Viele Unternehmen können ihr Energieaudit nach §§ 8 ff Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) nicht fristgerecht abschließen. Hauptgrund hierfür ist, dass sich die für das Energieaudit erforderliche Ortsbegehung zur Aufnahme des Energieverbrauchs als schwierig gestaltet. Das BMWi stellt in dem uns vorliegenden „Corona-Rundschreiben“ vom 07.04.2020 unter anderem heraus,
- dass die Schutzverpflichtung der Unternehmen gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oberste Priorität hat.
- das BAFA davon ausgehen wird, dass Unternehmen, die ihr Energieaudit aufgrund der Corona-Pandemie nicht fristgerecht durchführen können, nicht sanktioniert werden.
- das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen seines Ermessensspielraums vielmehr von einem unverschuldeten Fristversäumnis ausgehen wird.
- eine proaktive Verzögerungsmeldung an das BAFA nicht notwendig ist.
- mit der dargestellten Handhabe des BAFA eine Verlängerung oder Verschiebung der gesetzlichen und europarechtlich vorgeschriebenen Frist zur Durchführung der Energieaudit nicht erforderlich ist.
- Unternehmen, die ihr Energieaudit Corona-bedingt nicht fristgerecht durchführen können, ihr Energieaudit erst nach Beendigung der Krise nachholen müssen.
- das BAFA eine angemessene Frist zur Nachholung auf seiner Website nach Überwindung der Corona-Krise bekannt geben wird.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieaudit/energieaudit_node.html
Quellen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie