Bessere Konditionen bei der Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen

Die Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen, die im Oktober 2020 gestartet ist, wurde jetzt novelliert. Die neuen Förderrichtlinien sind am 2. April 2021 in Kraft getreten und beinhalten folgende wesentlichen Änderungen:

  • Erhöhung des Zuschusses von bisher 40 % auf nun bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, der maximale Förderbetrag wurde von 100.000 Euro auf 200.000 Euro pro bestehender RLT-Anlage erhöht
  • Kreis der Antragsberechtigten wurde erweitert: beispielsweise können jetzt auch ausgewählte private Einrichtungen (z. B. Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeeinrichtungen) Anträge stellen
  • Förderung weiterer technischer Maßnahmen möglich: beispielsweise ist jetzt auch die Nachrüstung einer Anlage zur Luftbehandlung durch UV-C Strahlung förderfähig
  • Die Erweiterung einer bestehenden RLT-Anlage durch nachträgliche Anbindung einzelner notwendiger Nebenräume ist nun ebenfalls förderfähig.
  • Es können Maßnahmen an zentralen und dezentralen stationären Bestandsanlagen gefördert werden, die festmontiert und mit einem im Gebäude installierten Luftkanalsystem ausgestattet sind. Mindestens einer der an die RLT-Anlage angeschlossenen Räume muss mit einem Regelluftvolumenstrom von 400 m³/h (statt bisher 1.500 m³/h) oder mehr versorgt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin Marina Wagner unter 0681 99 88 4 – 203 oder wagner@argesolar-saar.de

Details zum Programm können Sie auf der Homepage des BAFA, sowie den dort veröffentlichten Richtlinien und dem technischen Merkblatt ersehen: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Raumlufttechnische_Anlagen/raumlufttechnische_anlagen_node.html