Aufruf zur Einreichung von Anträgen für kommunale und gewerbliche Elektromobilitätskonzepte

Seit Anfang März können Kommunen, kommunale und erstmals auch gewerbliche Unternehmen Anträge auf die Förderung von anwendungsorientierten Elektromobilitätskonzepten stellen. Die Antragsfrist läuft bis zum 17.05.2021.

Folgende inhaltlichen Schwerpunkte werden vorgegeben:

  • Elektrifizierung kommunaler und gewerblicher Flotten und Fuhrparks inklusive Ladeinfrastruktur
  • Grundlagen zum Aufbau einer kommunalen/regionalen öffentlichen Ladeinfrastruktur
  • Integration kommunaler bzw. gewerblicher E-Fahrzeuge in intermodale Verkehrs- und Logistikkonzepte und Mobilitätsdienstleistungen

Im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI wurden dabei in den letzten fünf Jahren vier Calls zu Elektromobilitätskonzepten durchgeführt. Daraus sind rund 200 Konzepte entstanden, die durch das BMVI unterstützt werden. Mehr als die Hälfte davon ist bereits abgeschlossen.

Förderquoten von bis zu 80 % sind möglich, sofern die Förderung keine unzulässige Beihilfe im Sinne von Art. 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellt.

Anträge sind über das easyonline-Portal an den Projektträger Jülich einzureichen. Bei Fragen zur Antragstellung oder zur programmatischen Begleitung der Förderrichtlinie Elektromobilität stehen der Projektträger Jülich (PtJ) sowie die Programmgesellschaft NOW GmbH per E-Mail und Telefon zur Verfügung.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin Marina Wagner unter 0681 99 88 4 – 203 oder wagner@argesolar-saar.de

Weitere Informationen unter:
https://www.ptj.de/projektfoerderung/elektromobilitaet-bmvi/konzepte
https://www.now-gmbh.de/foerderung/foerderprogramme/elektromobilitat/