Antragstopp beim KfW-Zuschuss Einbruchschutz (Nr. 455-E)
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung nach der Bundestagswahl stehen seit Anfang Januar 2022 für Maßnahmen zum Einbruchschutz keine Fördermittel mehr zur Verfügung.
Schon zugesagte Anträge sind von dem Förderstopp nicht betroffen. Wer schon eine Zusage und Antragsbestätigung erhalten hat, erhält den Zuschuss aus reservierten Fördermitteln.
Sobald wieder Bundesmittel bereitstehen, wird die Antragstellung wieder möglich sein. Wir werden Sie darüber informieren.
Unbedingt beachten: Wer jetzt schon mit seinem Vorhaben beginnt, kann die Förderung nicht nachträglich beantragen! Eine Zuschuss-Förderung ist nur möglich, wenn noch nicht mit dem Vorhaben begonnen wurde.
Nähere Informationen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-Einbruchschutz-(455-E)/
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin Marina Wagner unter 0681 99 88 4 – 203 oder wagner@argesolar-saar.de