Anschluss Fern- und Nahwärme weiterhin bei KfW zu attraktiven Konditionen förderfähig

Im Gegensatz zu Brennwertheizungen, deren Förderung jetzt über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) abwickelt wird, ist der Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz weiterhin im Programm „Energieeffizient Sanieren“ von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) förderfähig. Zum Stichtag 24.01.2020 wurde die Förderquote von 10 % auf 20 % in beiden Fördervarianten erhöht.

In der Zuschussvariante (KfW-Nr. 430) sind Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten sowie Wohnungseigentümergemeinschaften antragsberechtigt. In der Kreditvariante inklusive Tilgungszuschuss (KfW-Nr. 151/152) umfasst die Antragsberechtigung alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen.

Nähere Informationen:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/F%C3%B6rderprodukte-f%C3%BCr-Bestandsimmobilien.html