Änderungen Antragsverfahren im Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ des BAFA
Die Rahmenbedingungen für die Antragstellung im Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ werden in einem stetigen Prozess den Gegebenheiten und aktuellen Entwicklungen angepasst. So wurde jetzt die Möglichkeit geschaffen, den Bewilligungszeitraum, der ursprünglich auf 12 Monate begrenzt war, einmalig um weitere 12 Monate zu verlängern. Der formlose schriftliche Antrag auf Verlängerung muss innerhalb des im Zuwendungsbescheid festgesetzten Bewilligungszeitraums gestellt werden. Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist dann der Verwendungsnachweis über das online zur Verfügung gestellte Formular einzureichen.
Gemäß den FAQ auf der Homepage des BAFA, besteht keine Möglichkeit mehr, die im Rahmen der Antragstellung angegebenen Kosten, im Nachgang nach oben zu korrigieren! Aus diesem Grund ist eine solide Kostenplanung inklusive aller förderfähigen Nebenkosten zu empfehlen. Auskunft welche Kosten förderfähig sind, gibt das BAFA-Merkblatt „Förderfähige Kosten“: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ee_merkblatt_foerderfaehige_kosten.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Link Förderprogramm: https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html