Ab Januar 2021 Bündelung von investiven Förderprogrammen im BEG
Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bündelt die Bundesregierung ab 2021 ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich in einem modernisierten, vereinfachten und optimierten Förderangebot.
Jeder Fördertatbestand wird sowohl als Zuschuss- wie auch als Kreditförderung angeboten. Die Zuschüsse können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die Kreditvariante wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Zusammenarbeit mit den Hausbanken umgesetzt.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude besteht aus drei Teilprogrammen die jeweils in der Zuschuss- und Kreditvariante angeboten werden:
- Wohngebäude (BEG WG): Neubau oder Sanierung auf Effizienzhausstandard
- Nichtwohngebäude (BEG NWG): Neubau oder Sanierung auf Effizienzhausstandard
- Einzelmaßnahmen (BEG EM): Maßnahmen Wohn- + Nichtwohn-Bestandsgebäude
Die BEG EM ist im Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet. Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW ab dem 1. Juli 2021 geplant. Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW.
Gefördert werden anteilig an den förderfähigen Kosten:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern) mit 20 Prozent
- Anlagentechnik (z. B. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen) mit 20 Prozent
- Erneuerbare Energien für Heizungen (z. B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen) mit 20 bis 45 Prozent
- Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz mit 30 bis 45 Prozent
- Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich inklusive Austausch von Heizungspumpen) mit 20 Prozent
- sowie Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home)
Zusätzlich sind folgende Punkte förderfähig:
- Fachplanung und Baubegleitung mit 50 Prozent bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr
- Notwendige Umfeldmaßnahmen für die Umsetzung der Maßnahme (z. B. Ausbau und Entsorgung einer Altheizung)
Wenn die beantragte Sanierungsmaßnahme Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist, erhöht sich der vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte für diese Maßnahme (iSFP-Bonus).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere zuständige Mitarbeiterin Marina Wagner per Mail an wagner@argesolar-saar.de oder telefonisch unter 0681-99884203
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