Energieeffizient Bauen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz „KfW-Förderbank“ genannt) vergibt für die Neuerrichtung von Gebäuden je nach Gebäudeenergiebedarf Kredite mit unterschiedlichen Zinssätzen. Das Programm zur Förderung nennt sich Energieeffizient Bauen und ist unterteilt in:
KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2009)
KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 70 % und den Transmissionswärmeverlust (H’T) von 85 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.
Passivhaus:
Gefördert werden in der Programmvariante auch Gebäude, deren Jahres-Primärenergiebedarf Qp und Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf Qp nicht mehr als 40 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche AN und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach PHPP nicht mehr als 15 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche betragen.
KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009)
KfW-Effizienzhäuser 85 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 85 % und den Transmissionswärmeverlust (H’T) von 100 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.
Wer ist als Sachverständiger zugelassen?
Ein Sachverständiger im Sinne der Förderrichtlinien ist ein im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" oder vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zugelassener Energieberater oder eine nach § 21 EnEV ausstellungsberechtigte Person.
Antragsberechtigt:
- Privatpersonen
- Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
- Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Finanziert mit zinsgünstigen Darlehen werden 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Die Antragstellung erfolgt immer über die Hausbank.
Für weitere Informationen zum Thema bieten wir Ihnen folgende für Sie kostenlose Möglichkeiten: