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Energieeffizient Bauen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz „KfW-Förderbank“ genannt) vergibt für die Neuerrichtung von Gebäuden je nach Gebäudeenergiebedarf Kredite mit unterschiedlichen Zinssätzen. Das Programm zur Förderung nennt sich Energieeffizient Bauen und ist unterteilt in:

    KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2009)
    KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 70 % und den Transmissionswärmeverlust (H’T) von 85 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
    Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.

    Passivhaus:
    Gefördert werden in der Programmvariante auch Gebäude, deren Jahres-Primärenergiebedarf Qp und Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf Qp nicht mehr als 40 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche AN und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach PHPP nicht mehr als 15 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche betragen.


    KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009)

    KfW-Effizienzhäuser 85 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 85 % und den Transmissionswärmeverlust (H’T) von 100 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
    Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.

Wer ist als Sachverständiger zugelassen?
Ein Sachverständiger im Sinne der Förderrichtlinien ist ein im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" oder vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zugelassener Energieberater oder eine nach § 21 EnEV ausstellungsberechtigte Person.

Antragsberechtigt:
  • Privatpersonen
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Finanziert mit zinsgünstigen Darlehen werden 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Die Antragstellung erfolgt immer über die Hausbank.

Für weitere Informationen zum Thema bieten wir Ihnen folgende für Sie kostenlose Möglichkeiten:

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06.09.2010
Die neue EnEV 2009 - Neuerungen und praktische Anwendung“ Fortbidungsveranstaltung für Architekten und Ingenierure am 22.09. und 01.10.2010 in der Architektenkammer des Saarlandes, Neumarkt 11, Saarbrücken Anmeldeschluss am 6.09.2010!! >>> mehr
29.08.2010
Biosphärenfest 29.08.2010 Gastgeber des diesjährigen Biosphärenfestes ist in diesem Jahr Homburg-Einöd. Gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr bietet die saarländische Energiesparkampagne neutrale Beratung an. >>> mehr
28.08.2010
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