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Energieeffizient bauen (153)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz „KfW-Förderbank“ genannt) vergibt für die Neuerrichtung von Gebäuden je nach Gebäudeenergiebedarf Förderungen in Form von zinsvergünstigten Darlehen. Je nach erreichtem energetischen Standard wird das zinsvergünstigte Darlehen mit einem Tilgungszuschuss kombiniert. Folgende energetische Standards werden gefördert:

    KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2009)
    KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 70 % und den Transmissionswärmeverlust (HT) von 85 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
    Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009.

    KfW-Effizienzhaus 40:
    KfW-Effizienzhäuser 40 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 40 % und den Transmissionswärmeverlust (HT) von 55 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.

    KfW-Effizienzhaus 55 (inklusive Passivhaus):
    KfW-Effizienzhäuser 55 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 55 % und den Transmissionswärmeverlust (HT) von 70 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.

    Konditionen:
    Die Konditionen in Form des zinsvergünstigten Darlehens sind für alle Effizienzhausniveaus gleich. Der Mehraufwand beim Erreichen eines höheren energetischen Niveaus wird durch einen Tilgungszuschuss gefördert:
    • KfW-Effizienzhaus 70 -> kein Zuschuss
    • KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus -> 5 %
    • KfW-Effizienzhaus 40 -> 10 %

Wer ist als Sachverständiger zugelassen?
Ein Sachverständiger im Sinne der Förderrichtlinien ist ein im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" oder vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zugelassener Energieberater oder eine nach § 21 EnEV ausstellungsberechtigte Person.

Antragsberechtigt:
  • Privatpersonen
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Finanziert mit zinsgünstigen Darlehen werden 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.

Für weitere Informationen zum Thema bieten wir Ihnen folgende für Sie kostenlose Möglichkeiten:

Aktuelles

03.01.2012
Mit drei EEG-Novellen hat die Bundesregierung die Photovoltaik-Vergütungssätze von in 2010, 2011 und 2012 erheblich reduziert. Während eine kleine Dachanlage Anfang 2008 46,75 Cent je Kilowattstunde vergütet bekam, liegt die Vergütung Anfang 2012 noch bei 24,43 ct/ kWh. Zum 1.1.2012 wurde die PV-Vergütung nochmals um 15 Prozent abgesenkt. Das EEG 2012 sieht zudem vor, dass auch zum 1.7.2012 ein weiterer Absenkungsschritt erfolgt – in Abhängigkeit des Zubaus vom Oktober 2011 bis April 2012. Nach derzeitigen Schätzungen wird hier noch mal mit einer Degression von 6 oder sogar 9 Prozent gerechnet. Aufgrund der sinkenden Einspeisevergütung erwarten Marktforscher weiter fallende Anlagenpreise. Das schmälert die Gewinnspannen der Hersteller. Kleine Unternehmen leiden am stärksten unter den fallenden Anlagenpreise.>>> mehr
03.01.2012
Nach neuen Berechnungen der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz – kurz geea - hat der überwiegende Teil deutscher Altbauten eine schlechte Energiebilanz. Rund 70 Prozent der Gebäude, die vor 1979 gebaut wurden, haben überhaupt keine Dämmung. Bei 20 Prozent ist die Dämmung nur unzureichend. Nur etwa zehn Prozent der Altbauten in Deutschland sind nach aktuellen Anforderungen gedämmt. Ein ähnlich schlechtes Bild ergibt sich bei den Heizungsanlagen in deutschen Kellern. Von den 18 Millionen Heizungsanlagen im Bestand sind rund 13 Millionen veraltete Gas- und Ölkessel. Somit entsprechen 70 Prozent der Heizungsanlagen nicht dem Stand der Technik. >>> mehr
27.12.2011
Über den Beitrag des Gasnetzes zur Speicherung erneuerbarer Energien diskutierten Ende November Experten aus Unternehmen und Verbänden der Energiewirtschaft, aus Wissenschaft, Politik und Verwaltung. Die Bundesnetzagentur und das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik IWES in Kassel luden zu dem Workshop „Power-to-Gas“ nach Berlin ein. Der Begriff Power-to-Gas steht für ein Konzept, bei dem überschüssiger Strom dazu verwendet wird, per Wasserelektrolyse Wasserstoff zu produzieren und bei Bedarf in einem zweiten Schritt unter Verwendung von Kohlendioxid (CO2) in synthetisches Methan umzuwandeln. Als Speicher für dieses Methan und bis zu einem gewissen Volumenanteil auch des elementaren Wasserstoffs könnte die bestehende Erdgasinfrastruktur, also das Gasnetz mit den angeschlossenen Untertagespeichern, verwendet werden. „Die Idee, Wasser mittels Elektrolyse in seine Bestandteile Wasserstoff und Sauerstoff zu spalten, ist nicht neu. Sie hat aber vor dem Hintergrund der Energiewende mit der Umstellung auf größtenteils fluktuierende erneuerbare Energien an Bedeutung gewonnen. Denn neben dem Netzausbau und einem intelligenten Last- und Erzeugungsmanagement wird erheblich mehr Speicherkapazität notwendig sein, um die Fluktuation von Sonneneinstrahlung und Wind bei der Stromerzeugung ausgleichen zu können. >>> mehr