Förderung von Heizungsanlagen –
zur Verbrennung fester Biomasse
Für die Förderung von Heizungsanlagen zur Verbrennung fester Biomasse
stehen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderbankbank) zur Verfügung.
Eine Kombination dieser Förderangebote ist jedoch nicht möglich!
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt folgendes Programm zur Verfügung:
Das Marktanreizprogramm des Bundes zur Förderung erneuerbarer Energien, welches über das BAFA ausgezahlt wird, war vom 3. Mai bis 11. Juli 2010 vorläufig gestoppt.
Seit dem 12. Juli 2010 können wieder Förderanträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden. Die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.
www.bafa.de
Fördersätze im MAP für Biomasseanlagen (Stand 12.Juli 2010)
| Anlagentyp |
Basisförderung |
Kombinationsbonus |
| Pelletöfen mit Wassertasche von 5 kW bis100 kW. |
36 € pro kW, mindestens 1000 € |
500 € |
| Pelletkessel von 5 kW bis 100 kW |
36 € pro kW, mindestens 2000 € |
| Pelletkessel von 5 kW bis 100 kW mit neu errichtetem Pufferspeicher ≥ 30 l/kW |
36 € pro kW, mindestens 2500 € |
| Anlage zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln von 5 kW bis 100 kW mit einem Pufferspeicher von mind. 30l/kW |
1.000 € |
KfW Förderung von Holzheizungen - Günstige Kredite der KfW
Förderung "Energieeffizient Sanieren"
Bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus können grundsätzlich alle von einem im Programm zugelassenen Sachverständigen zur Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Niveaus empfohlenen energetischen Sanierungsmaßnahmen gefördert werden.
Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien können bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus in den förderfähigen Kosten berücksichtigt werden (z. B. Pelletheizungen, solarthermische Anlagen). Biomasseanlagen können nur gefördert werden, wenn sie automatisch beschickt sind oder es sich um eine Holzvergaserzentralheizungsanlage handelt (jeweils ausschließliche Beheizbarkeit mit Biomasse).
Kachelöfen, Kamine, Kaminöfen, etc. sowie Kohle- und Elektroheizungen werden grundsätzlich nicht gefördert.
Förderung "Energieeffizient Bauen"
Das Programm "Energieeffizient Bauen" gilt für Holzheizungen, wenn die Heizung mit erneuerbaren Energien in einem KfW-Effizienzhauses eingebaut wird.
Als Einzelmaßnahme, d.h. nur die Heizung ist energieeffizient und das Haus wird nicht zu einem KfW-Effizienzhaus, ist die Heizungsanlage nicht förderfähig. Zu solch einem speziellen Haus wird das Gebäude nur dann, wenn es den EnEV-Standard entweder um 15 Prozent (KfW-Effizienzhaus 85) oder um 30 Prozent (KfW-Effizienzhaus 70) unterschreitet.
Für weitere Informationen zum Thema bieten wir Ihnen folgende für Sie kostenlose Möglichkeiten: