Wir zeigen Ihnen den Weg durch den Förderdschungel
Beim Neubau, einer Gebäudesanierung oder Heizungsmodernisierung oder Bau einer Solaranlage greift Ihnen der Staat mit vielfältigen Förder- und Kreditprogrammen unter die Arme. Wer sein Gebäude energetisch optimieren möchte, steht oftmals bei der Frage, welche Fördermöglichkeiten für das geplante Vorhaben zum tragen kommen, hilflos im Richtliniendschungel.
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Individuelle Beratung
durch ARGE SOLAR
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Bund
BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zahlt über das Marktanreizprogramm Zuschüsse zu den Investitionskosten bei der Errichtung von Wärmepumpen, Solarkollektor- und Biomasseanlagen. Der Einsatz besonders energieeffizienter Technik bei Kollektor- oder Biomasseanlagen kann Ihnen über ein Bonussystem weitere Fördergelder bringen. Darüber hinaus werden Zuschüsse für Vor-Ort Energiesparberatungen. Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Sie wird an den Energieberater, der auch die Antragstellung übernimmt und fü die Abwicklung gegenüber dem BAFA verantwortlich ist, ausgezahlt. Dieser muss sie in voller Höhe im Rahmen der Rechnungsstellung an den Beratungsempfänger weitergeben.
Die Höhe des Zuschusses fü eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300 Euro fü Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro fü Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Fü die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt.
EEG – Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt die Abnahme und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die zum Zeitpunkt des Netzanschluss geltende Einspeisevergütung wird auf 20 Jahre garantiert .
KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt zinsgünstige Darlehen/Zuschüsse, die in der Regel über die Hausbank beantragt werden. Hier stehen folgende Programme zur Verfügung:
Energieeffizient sanieren (430, 151, 152)
Finanziert werden die Modernisierung zum „KfW-Effizienzhaus“, Einzelmaßnahmen oder Kombinationen von
Einzelmaßnahmen (z.B Dämmung, Fenster, Heizungstechnik) als Kredit oder Investitionszuschuss.
Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)
Gefördert wird qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen während der Sanierungsphase
Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen
Optimierung der Wärmeverteilung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen
Wohnraum modernisieren (141)
„Standard“ – Finanzierung von Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden
„Altersgerecht umbauen“ (155) – Finanzierung Barrierereduzierender oder –freier Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden
Energieeffizient bauen (153)
Als Privatperson können Sie dieses Förderprogramm nutzen, wenn Sie gemäß KfW-Effizienzhaus-Standard (bzw. Passivhaus-Standard) bauen
oder einen entsprechenden Neubau kaufen. Sie werden ebenfalls unterstützt, wenn Sie bestehende Wohngebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten
erweitern oder bisher nicht zum Wohnen genutzte Gebäude entsprechend umbauen.
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Hausbank, bevor Sie kaufen oder anfangen zu bauen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird das Darlehen ebenfalls
durch Ihre Hausbank bereitgestellt.
Wichtige Änderungen bei KfW-Förderprogrammen Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren seit 1.7.2010
Wenn Sie ein energieeffizientes Haus bauen oder sanieren möchten, unterstützt Sie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weiterhin
mit den Programmen Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren.
Zum 1.7.2010 haben sich die Förderbedingungen geändert: Die Förderstufen mit den geringsten Anforderungen fielen weg und wurden
durch neue Förderstufen mit höheren Anforderungen ersetzt. Die KfW hält sich damit weiter an ihren Grundsatz "Je besser
das energetische Niveau, desto besser die Förderung".
Im Zuge dieser Veränderungen wurden die Zinssätze in beiden Programmen vereinheitlicht. Dadurch soll die Förderung für die
Kreditnehmer einfacher und transparenter werden. Die Differenzierung der Förderintensität erfolgt in Zukunft über die Höhe
der Tilgungszuschüsse.
Weitere Informationen finden Sie unter www.kfw-foerderbank.de und zu den einzelnen Förderprogrammen in den Bereichen Sanieren und
Bauen unter
www.kfw-foerderbank.de
Programm „Erneuerbare Energien- Programmvariante Standard“
Langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren für Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Stromerzeugung gemäß Gesetzt zur Neuregelung des Rechts Erneuerbare Energien im Strombereich (EEG).
Saarland
ZEP-Kommunal
Das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes fördert mit seinem Zukunftsenergieprogramm-Kommunal kommunale Gebietskörperschaften des
Saarlandes und deren Eigenbetriebe, kommunal beherrschte Beteiligungsgesellschaften saarländischer kommunaler Gebietskörperschaften,
sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Zuwendungen werden gewährt fü:
Wärmedämmmaßnahmen im Gebäudebestand
Blockheizkraftwerke
Nahwärmenetze
Thermische Solarkollektoranlagen
Wärmepumpen
Holz- und Strohfeuerungsanlagen
Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben
Energiekonzepte und Machbarkeitsstudien
Weitere Informationen unter:
http://www.saarland.de/632.htm
Kommunen/Landkreise
Die ARGE SOLAR aktualisiert ständig ihre Liste mit regionalen Förderprogrammen. Nehmen Sie unser Beratungsangebot in Anspruch.
Energieversorger
Die Mitglieder der ARGE SOLAR verfügen über eigene, unterschiedliche Förderprogramme. Wenden Sie sich an Ihren lokalen
Energieversorger oder lassen Sie sich von uns beraten.
Antragsverfahren – Zeitpunkt der Antragsstellung ist wichtig!
Das Antragsverfahren hängt von den geplanten Maßnahmen ab. So können Anträge für eine Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach Vollendung der Maßnahme beim BAFA gestellt werden. Zuwendungen über die KfW-Bank oder das saarländische Umweltministerium sind jeweils vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.