Förderung bei der Energetischen Altbausanierung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz „KfW-Förderbank“ genannt) vergibt für die Sanierung von bestehenden Gebäuden Kredite mit unterschiedlichen Zinssätzen.
Energieeffizient sanieren (151, 152, 153)
Finanziert werden Ersterwerb eines sanierten Gebäudes sowie Maßnahmen, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses beitragen. Daneben werden Einzelmaßnahmen oder Kombinationen von Einzelmaßnahmen (z.B Dämmung, Fenster, Heizungstechnik), die den technischen Mindestanforderungen entsprechen, gefördert. Für diese Maßnahmen stehen Ihnen entweder ein Kredit oder Investitionszuschuss zur Verfügung.
Voraussetzung: Für das zu sanierende Gebäude muss der Bauantrag/Bauanzeige vor dem 01.01.1995 gestellt worden sein.
Energieeffizient sanieren - Kredit
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen
- Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
- Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Konditionen (152)
Zinsgünstiges Darlehen von maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und
- bei Erreichung des KfW-Effizienzhauses 70 ein Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % der Darlehenssumme
- bei Erreichung des KfW-Effizienzhauses 55/40 ein Tilgungszuschuss in Höhe von 10% der Darlehenssumme
Konditionen (151)
Zinsgünstiges Darlehen von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
Energieeffizient sanieren - Investitionszuschuss (430)
Antragsberechtigt sind:
- Eigentümer (Privatpersonen)
- bei Sanierung selbst genutzter oder vermieteter Ein- und Zweifamilienhäuser (maximal 2 Wohneinheiten) bzw. beim Erwerb neu sanierter Ein- und Zweifamilienhäuser
- bei Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. beim Erwerb sanierter Eigentumswohnungen
- Wohnungseigentümergemeinschaften (mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer)
Zuschuss zu den Investitionskosten pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 115 -> 7,5 % der förderfähigen Kosten
(maximal 5.625 Euro pro Wohneinheit)
- KfW-Effizienzhaus 100 -> 10 % der förderfähigen Kosten
(maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit)
- KfW-Effizienzhaus 85 -> 12,5 % derr förderfähigen Kosten
(maximal bis zu 9.375 Euro pro Wohneinheit)
- KfW-Effizienzhaus 70 -> 15,0 % der förderfähigen Kosten
(maximal bis zu 11.250 Euro pro Wohneinheit)
- KfW-Effizienzhaus 55 -> 17,5 % der förderfähigen Kosten
(maximal bis zu 13.125 Euro pro Wohneinheit)
- Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen - 5 %
(maximal 2.500 Euro)
Achtung: Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt!
Antragstellung erfolgt vor Vorhabensbeginn, direkt bei der KfW.
Energieeffizient sanieren - Sonderförderung (431)
Wird ein Sachverständiger mit der qualifizierten Baubegleitung während der Sanierungsphase beauftragt, kann ein zusätzlicher Zuschuss bei der KfW beantragt werden.
- qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen während der Sanierungsphase
Zuschuss: 50 % der Kosten für die Baubegleitung, maximal 2.000 Euro pro Vorhaben
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen
- Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
- Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Wohnraum Modernisieren – Standard (141)
Gefördert werden 100 % der förderfähigen Kosten, maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit für:
- alle Maßnahmen im Rahmen der Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden
- Verbesserung der Außenanlagen, bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten
- Erneuerung von Zentralheizungsanlagen
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen
- Mieter mit Zustimmung des Vermieters
- Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
- Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
Wohnraum Modernisieren - Altersgerecht Umbauen (155)
Im Programm Wohnraum Modernisieren - Altersgerecht Umbauen finanziert die KfW mit zinsgünstigen Krediten (maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit) alle Maßnahmen, die Menschen unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht. Dazu zählen insbesondere alle Maßnahmen zur Barrierereduzierung in der Wohnung, im Wohngebäude und im Wohnumfeld.
Antragsberechtigt:
- Privatpersonen
- Mieter mit Zustimmung des Vermieters
- Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
- Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
Für weitere Informationen zum Thema bieten wir Ihnen folgende für Sie kostenlose Möglichkeiten: