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Förderung bei der Energetischen Altbausanierung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz „KfW-Förderbank“ genannt) vergibt für die Sanierung von bestehenden Gebäuden Kredite mit unterschiedlichen Zinssätzen.

Energieeffizient sanieren (151, 152, 153)

Finanziert werden Ersterwerb eines sanierten Gebäudes sowie Maßnahmen, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses beitragen. Daneben werden Einzelmaßnahmen oder Kombinationen von Einzelmaßnahmen (z.B Dämmung, Fenster, Heizungstechnik), die den technischen Mindestanforderungen entsprechen, gefördert. Für diese Maßnahmen stehen Ihnen entweder ein Kredit oder Investitionszuschuss zur Verfügung.

Voraussetzung:
Für das zu sanierende Gebäude muss der Bauantrag/Bauanzeige vor dem 01.01.1995 gestellt worden sein.

Energieeffizient sanieren - Kredit

Antragsberechtigt sind:
  • Privatpersonen
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Konditionen (152)
Zinsgünstiges Darlehen von maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und
  • bei Erreichung des KfW-Effizienzhauses 70 ein Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % der Darlehenssumme
  • bei Erreichung des KfW-Effizienzhauses 55/40 ein Tilgungszuschuss in Höhe von 10% der Darlehenssumme
Konditionen (151)
Zinsgünstiges Darlehen von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.

Energieeffizient sanieren - Investitionszuschuss (430)

Antragsberechtigt sind:
  • Eigentümer (Privatpersonen)
  • bei Sanierung selbst genutzter oder vermieteter Ein- und Zweifamilienhäuser (maximal 2 Wohneinheiten) bzw. beim Erwerb neu sanierter Ein- und Zweifamilienhäuser
  • bei Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. beim Erwerb sanierter Eigentumswohnungen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer)

  • Zuschuss zu den Investitionskosten pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 115 -> 7,5 % der förderfähigen Kosten
    (maximal 5.625 Euro pro Wohneinheit)
  • KfW-Effizienzhaus 100 -> 10 % der förderfähigen Kosten
    (maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit)
  • KfW-Effizienzhaus 85 -> 12,5 % derr förderfähigen Kosten
    (maximal bis zu 9.375 Euro pro Wohneinheit)
  • KfW-Effizienzhaus 70 -> 15,0 % der förderfähigen Kosten
    (maximal bis zu 11.250 Euro pro Wohneinheit)
  • KfW-Effizienzhaus 55 -> 17,5 % der förderfähigen Kosten
    (maximal bis zu 13.125 Euro pro Wohneinheit)
  • Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen - 5 %
    (maximal 2.500 Euro)
Achtung: Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt!

Antragstellung erfolgt vor Vorhabensbeginn, direkt bei der KfW.

Energieeffizient sanieren - Sonderförderung (431)

Wird ein Sachverständiger mit der qualifizierten Baubegleitung während der Sanierungsphase beauftragt, kann ein zusätzlicher Zuschuss bei der KfW beantragt werden.
  • qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen während der Sanierungsphase
    Zuschuss: 50 % der Kosten für die Baubegleitung, maximal 2.000 Euro pro Vorhaben
Antragsberechtigt sind:
  • Privatpersonen
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Wohnraum Modernisieren – Standard (141)

    Gefördert werden 100 % der förderfähigen Kosten, maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit für:
  • alle Maßnahmen im Rahmen der Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden
  • Verbesserung der Außenanlagen, bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten
  • Erneuerung von Zentralheizungsanlagen
    Antragsberechtigt sind:
  • Privatpersonen
  • Mieter mit Zustimmung des Vermieters
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Antragstellung erfolgt über die Hausbank.

Wohnraum Modernisieren - Altersgerecht Umbauen (155)

Im Programm Wohnraum Modernisieren - Altersgerecht Umbauen finanziert die KfW mit zinsgünstigen Krediten (maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit) alle Maßnahmen, die Menschen unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht. Dazu zählen insbesondere alle Maßnahmen zur Barrierereduzierung in der Wohnung, im Wohngebäude und im Wohnumfeld.

    Antragsberechtigt:
  • Privatpersonen
  • Mieter mit Zustimmung des Vermieters
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

  • Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.

Für weitere Informationen zum Thema bieten wir Ihnen folgende für Sie kostenlose Möglichkeiten:

Aktuelles

03.01.2012
Mit drei EEG-Novellen hat die Bundesregierung die Photovoltaik-Vergütungssätze von in 2010, 2011 und 2012 erheblich reduziert. Während eine kleine Dachanlage Anfang 2008 46,75 Cent je Kilowattstunde vergütet bekam, liegt die Vergütung Anfang 2012 noch bei 24,43 ct/ kWh. Zum 1.1.2012 wurde die PV-Vergütung nochmals um 15 Prozent abgesenkt. Das EEG 2012 sieht zudem vor, dass auch zum 1.7.2012 ein weiterer Absenkungsschritt erfolgt – in Abhängigkeit des Zubaus vom Oktober 2011 bis April 2012. Nach derzeitigen Schätzungen wird hier noch mal mit einer Degression von 6 oder sogar 9 Prozent gerechnet. Aufgrund der sinkenden Einspeisevergütung erwarten Marktforscher weiter fallende Anlagenpreise. Das schmälert die Gewinnspannen der Hersteller. Kleine Unternehmen leiden am stärksten unter den fallenden Anlagenpreise.>>> mehr
03.01.2012
Nach neuen Berechnungen der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz – kurz geea - hat der überwiegende Teil deutscher Altbauten eine schlechte Energiebilanz. Rund 70 Prozent der Gebäude, die vor 1979 gebaut wurden, haben überhaupt keine Dämmung. Bei 20 Prozent ist die Dämmung nur unzureichend. Nur etwa zehn Prozent der Altbauten in Deutschland sind nach aktuellen Anforderungen gedämmt. Ein ähnlich schlechtes Bild ergibt sich bei den Heizungsanlagen in deutschen Kellern. Von den 18 Millionen Heizungsanlagen im Bestand sind rund 13 Millionen veraltete Gas- und Ölkessel. Somit entsprechen 70 Prozent der Heizungsanlagen nicht dem Stand der Technik. >>> mehr
27.12.2011
Über den Beitrag des Gasnetzes zur Speicherung erneuerbarer Energien diskutierten Ende November Experten aus Unternehmen und Verbänden der Energiewirtschaft, aus Wissenschaft, Politik und Verwaltung. Die Bundesnetzagentur und das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik IWES in Kassel luden zu dem Workshop „Power-to-Gas“ nach Berlin ein. Der Begriff Power-to-Gas steht für ein Konzept, bei dem überschüssiger Strom dazu verwendet wird, per Wasserelektrolyse Wasserstoff zu produzieren und bei Bedarf in einem zweiten Schritt unter Verwendung von Kohlendioxid (CO2) in synthetisches Methan umzuwandeln. Als Speicher für dieses Methan und bis zu einem gewissen Volumenanteil auch des elementaren Wasserstoffs könnte die bestehende Erdgasinfrastruktur, also das Gasnetz mit den angeschlossenen Untertagespeichern, verwendet werden. „Die Idee, Wasser mittels Elektrolyse in seine Bestandteile Wasserstoff und Sauerstoff zu spalten, ist nicht neu. Sie hat aber vor dem Hintergrund der Energiewende mit der Umstellung auf größtenteils fluktuierende erneuerbare Energien an Bedeutung gewonnen. Denn neben dem Netzausbau und einem intelligenten Last- und Erzeugungsmanagement wird erheblich mehr Speicherkapazität notwendig sein, um die Fluktuation von Sonneneinstrahlung und Wind bei der Stromerzeugung ausgleichen zu können. >>> mehr