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Förderung bei der Energetischen Altbausanierung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz „KfW-Förderbank“ genannt) vergibt für die Sanierung von bestehenden Gebäuden Kredite mit unterschiedlichen Zinssätzen.

Energieeffizient sanieren

Finanziert werden, Ersterwerb eines sanierten Gebäudes, Maßnahmen, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses beitragen Einzelmaßnahmen oder Kombinationen von Einzelmaßnahmen (z.B Dämmung, Fenster, Heizungstechnik) die den technischen Mindestanforderungen entsprechen als Kredit oder Investitionszuschuss.

Bedingung:
Für das zu sanierende Gebäude muss der Bauantrag vor dem 01.01.1995 gestellt oder die Bauanzeige erstattet.

Energieeffizient sanieren - Kredit (Programmnummern 151, 152)

    Antragsberechtigt sind:
  • Privatpersonen
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
    Zinsgünstiges Darlehen
    - max. 75.000 Euro pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und
    • bei Erreichung des KfW-Effizienzhaus 100, ein Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % der Darlehenssumme
    • bei Erreichung des KfW-Effizienzhaus 70,  ein Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5 % der Darlehenssumme
    - max. 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmen-kombinationen

    Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.

Energieeffizient sanieren - Investitionszuschuss (Programmnummer 430)


Antragsberechtigt sind:
    Eigentümer (Privatpersonen)
  • bei Sanierung selbst genutzter oder vermieteter Ein- und Zweifamilienhäuser (maximal 2 Wohneinheiten) bzw. beim Erwerb neu sanierter Ein- und Zweifamilienhäuser
  • bei Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. beim Erwerb sanierter Eigentumswohnungen

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer)

    Zuschuss zu den Investitionskosten pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 70 - 17,5 % (maximal 13.125 Euro)
  • KfW-Effizienzhaus 100 - 10 % (maximal 7.500 Euro)
  • Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen - 5 % (maximal 2.500 Euro)
Achtung: Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt!

Antragstellung erfolgt vor Vorhabensbeginn, direkt bei der KfW.

Programm Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung
(Programmnummer 431)

Wird ein Sachverständiger mit der qualifizierten Baubegleitung während der Sanierungsphase beauftragt oder Nachtstromspeicherheizungen ausgetauscht oder die Heizungsanlage optimiert können zusätzlich Zuschüsse aus dem bei der KfW beantragt werden.

  • qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen während der Sanierungsphase
    Zuschuss: 50 % der Kosten für die Baubegleitung, maximal 2.000 Euro pro Vorhaben
  • Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen
    Zuschuss: 200 Euro pro abgebautem Gerät
    Die Gewährung des Zuschusses ist an die Erneuerung der Heizungsanlage gebunden.  
  • Optimierung der Wärmeverteilung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen
    Zuschuss: 25 % der Kosten für die Optimierung der Heizungsanlage, mindestens 100 Euro Zuschuss. Bei Optimierungskosten unter 100 Euro wird kein Zuschuss ausgezahlt.
Antragsberechtigt sind:
  • Privatpersonen
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Der Antrag ist nach Durchführung der Maßnahme, spätestens 6 Monate nach Abschluss des Vorhabens (Basis: Datum der Rechnungsstellung) direkt an die KfW zu senden.

Gefördert werden nur Vorhaben, die nach dem 31.03.2009 abgeschlossen wurden.

Wohnraum Modernisieren – Standard (Programmnummer 141)

    Gefördert werden 100 % der förderfähigen Kosten, maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit für:
  • alle Maßnahmen im Rahmen der Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden,
  • Verbesserung der Außenanlagen, bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten
  • Erneuerung von Zentralheizungsanlagen
    Antragsberechtigt sind:
  • Privatpersonen
  • Mieter mit Zustimmung des Vermieters
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Antragstellung erfolgt über die Hausbank.

Wohnraum Modernisieren - Altersgerecht Umbauen (Programm-Nr. 155)

Im Programm Wohnraum Modernisieren - Altersgerecht Umbauen finanziert die KfW mit zinsgünstigen Krediten (maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit) alle Maßnahmen, die Menschen unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht. Dazu zählen insbesondere alle Maßnahmen zur Barrierereduzierung in der Wohnung, im Wohngebäude und im Wohnumfeld.

    Antragsberechtigt:
  • Privatpersonen
  • Mieter mit Zustimmung des Vermieters
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

  • Die Antragstellung erfolgt immer über die Hausbank.

Für weitere Informationen zum Thema bieten wir Ihnen folgende für Sie kostenlose Möglichkeiten:

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