Kabinett stimmt neuer Vergütung für Solarstrom zu.

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, einen dynamischen Ausbau der Solarenergie bei gleichzeitig sinkenden Vergütungen und damit Kosten sicherzustellen. Die Formulierungshilfe wird nun von den Regierungsfraktionen in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Die Maßnahmen des Entwurfs im Überblick:

  • Die Zielmarke für das jährliche Ausbauvolumen wird von 1.700 Megawatt auf 3.500 Megawatt angehoben.

  • Die Vergütung für Dachanlagen wird zusätzlich einmalig um 16 Prozent zum 1. Juli 2010 gesenkt.

  • Die Absenkung der Vergütung bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen beträgt 11 Prozent und für sonstige Flächen 15 Prozent, jeweils zum 1. Juli 2010.

  • Die jährliche Absenkung der Vergütung, die so genannte Degression, wird stärker an das Marktwachstum angepasst. Wird die Zielmarke von 3.500 Megawatt überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 2 Prozent und 2011 um 3 Prozent pro 1.000 Megawatt zusätzlichem Marktvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9 Prozent hinaus. Unterschreitet das Marktwachstum die Untergrenze von 2.500 Megawatt sinken die Vergütungssätze langsamer.

  • Der Anreiz für Privathaushalte, die Solarstrom nicht ins Netz einspeisen, sondern selbst verbrauchen, wird von derzeit 3,6 auf 8 Cent pro Kilowattstunde verdoppelt. Auch das Gewerbe wird davon profitieren, denn die Regelung wird auf Anlagen bis 800 Kilowatt installierter Leistung ausgedehnt.

  • Die Flächenkategorie "Ackerfläche" wird im EEG ab dem 1. Juli 2010 gestrichen.

  • Für Freiflächenanlagen auf allen Flächenkategorien, die sich in der Planung befinden und die nicht bis zum Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen sind, wird eine Übergangsregelung geschaffen: Die Anlagen, für die bis Ende 2009 ein Bebauungsplan besteht, dürfen bis Ende 2010 realisiert werden. Die einmalige Absenkung der Vergütung wird für diese Anlagen ausgesetzt.

  • Gewerbe- und Industriegebiete sowie Flächen entlang von Autobahnen und Bahntrassen werden neu als Flächenkategorien in das EEG aufgenommen.

Quelle: Pressemiteilung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 028/10



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