Die Einspeisevergütung für Photovaltaik 2010 wurde von der Bundesnetztagentur wie folgt festgelegt:

Nutzung Photovoltaik

 

 

Vergütung/je kWh

 

Degression gegenüber 2009

 

Energieeinspeisegesetz

 

 
Strom aus Freiflächenanlagen

 

28,43 Cent

 

11%

 

§ 32 EEG

 

 
 
 
Strom aus Anlagen auf oder an Gebäuden bis 30 kWp

 

39,14 Cent

 

9%

 

§ 33 Abs. 1 Nr. EEG

 

 
 
 
Strom aus Anlagen auf oder an Gebäuden 30 bis 100 kWp

 

 

37,23 Cent

 

9%

 

§ 33 Abs. 1 Nr. 2 EEG

 

 
 
 
Strom aus Anlagen auf oder an Gebäuden 100 kWp bis 1 MWp

 

35,23 Cent

 

11%

 

§ 33 Abs. 1 Nr. 3 EEG

 

 
 
 
Strom aus Anlagen auf oder an Gebäuden größer als 1 MWp

 

29,37 Cent

 

11%

 

§ 33 Abs. 1 Nr. 4 EEG

 

 
 
 
Selbst genutzter Solarstrom (Eigenverbrauch)

 

22,76 Cent

 

9%

 

§ 33 Abs. 2 EEG

 

 
 
 

 

 

 

 



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