

Auslaufen des Kesseltauschbonus zum 31.12.2009
Anträge auf Gewährung des sog. Kesseltauschbonus müssen bis spätestens 31.12.2009 beim BAFA eingehen. Danach eingehende Anträge auf Gewährung des Kesseltauschbonus können nicht mehr gefördert werden.
Der Kesseltauschbonus wird gewährt, wenn gleichzeitig mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage der bisher betriebene Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt wird.
Förderübersichten des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA: