Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) seit dem 1. Oktober in Kraft
Zum 1.10.2009 trat die neue Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) in Kraft
Am 18. März 2009 wurde vom Bundeskabinett die Änderungsverordnung zur Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) verabschiedet. Die EnEV 2009 ist damit seit gestern dem 1.10.2009 in Kraft und löst die bisher gültige Ausgabe aus dem Jahr 2007 ab.
Mit der EnEV 2009 wird zum ersten Mal seit Einführung der Energieeinsparverordnung im Jahre 2002 eine Verschärfung der Anforderungen sowohl für Neubauten als auch für den Gebäudebestand im Falle von Modernisierungen vorgenommen. Damit bildet die EnEV 2009 im Verbund mit anderen Vorschriften wie dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine wichtige rechtliche Grundlage, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung - Reduzierung der CO2-Emissionen um 40% gegenüber 1990 bis zum Jahr 2020 - zu erreichen.
Die wesentlichen Änderungen der EnEV 2009 gegenüber der alten Verordnung von 2007 lassen sich wie folgt zusammenfassen (kein Anspruch auf Vollständigkeit):
- Verschärfung der Anforderungen bei Neubauten an den Primärenergiebedarf um ca. 30% sowie an den Transmissionswärmeverlust um ca. 15% (das heißt, die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss durchschnittlich 15 Prozent mehr leisten als bisher) gegenüber den Vorgaben der EnEV 2007.
- Einführung des Referenzgebäudeverfahrens auch bei Wohngebäuden.
Änderung der Berechnung des maximalen Transmissionswärmeverlusts HT´. - Einführung eines neuen Bilanzierungsverfahrens für Wohngebäude auf Basis der DIN V 18599. Hierzu soll die DIN V 18599 um einen Teil für Wohngebäude erweitert werden. Das bisherige Monatsbilanzverfahren nach DIN V 4108-6 und DIN 4701-10 darf alternativ angewendet werden. Beim Nachweis ist darauf zu achten, dass das zu berechnende Wohngebäude und das Referenzgebäude nach dem gleichen Verfahren (DIN V 18599 oder DIN V 4108-6/DIN V 4701-10) berechnet werden.
- Wegfall des in der EnEV 2007 enthaltenen vereinfachten Verfahrens zur Berechnung von Jahres-Heiz- und Primärenergiebedarf für Wohngebäude (Neubau und Bestand).
- Wegfall der 76%-Regel: Für Gebäude, die durch Heizsysteme beheizt werden, für die es keine Berechnungsregeln gibt, konnte in der EnEV 2007 der Nachweis durch Einhaltung des Transmissionswärmeverlusts bzw. des Transmissionswärmetransferkoeffizienten (76%-Regel) geführt werden. Dieser Nachweis entfällt künftig.
- Verschärfung der energetischen Anforderungen an Außenbauteile um ca. 30% gegenüber der EnEV 2007 im Falle wesentlicher Änderungen und Modernisierungen von bestehenden Gebäuden. (z.B. Erneuerung der Fassade, der Fenster, des Dachs) Alternativ kann der Bauherr sich dafür entscheiden, auf das 1,4fache Neubau-Niveau zu sanieren. Dies betrifft die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und an die Wärmedämmung der Gebäudehülle.
- Die Anforderungen an die Dämmung oberster nicht begehbarer Geschossdecken (Dachböden) werden verschärft.
- Oberste begehbare Geschossdecken müssen bis Ende 2011 eine Wärmedämmung erhalten. In beiden Fällen genügt aber auch eine Dämmung des Daches.
- Überprüfung der Einhaltung von Nachrüstverpflichtungen und anlagentechnischen Anforderungen durch den Bezirksschornsteinfegermeister.
- Einführung privater Nachweispflichten (Fachunternehmererklärungen) und stichprobenweise Kontrolle durch die zuständigen Behörden zur Überprüfung der Regelungen der EnEV.
- Schrittweise Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen (Nachtspeicherheizungen). Hier sind jedoch teilweise lange Übergangsfristen vorgesehen.
Beibehalten wurde die Freistellung der Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn der Eigentümer am 1.2.2002 in dem Haus gewohnt hat. Die Nachrüstpflichten sind von dem späteren Erwerber des Hauses innerhalb von zwei Jahren nach Eigentümerwechsel zu erfüllen.
Die EnEV 2009 wirkt sich auch auf die Förderkulisse des Bundes aus, so wurden von der KfW bereits neue Förderstandards für Energieeffizientes Bauen und Sanieren ab 01.10.2009 definiert.
Hinweis:
Für Mitarbeiter der Kommunen, Architekten, Planer, Ingenieure und Energieberater wird die ARGE SOLAR am 27.10.2009 (ab ca. 17:00 Uhr) eine ausführliche Informationsveranstaltung zu den Neuerungen der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) und der Förderstandards der KfW für Energieeffizientes Bauen und Sanieren anbieten. Interessierte können sich gerne per Mail vorab unverbindlich anmelden unter kiefer@argesolar-saar.de
Weitere Infos zur EnEV 2009 unter:
http://www.bmvbs.de/Bauwesen-,1406.7567/Energieeinsparverordnung-EnEV.htm
http://www.zukunft-haus.info/de/planer-handwerker/energieausweis/fachinformation-enev/enev-2009.html
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit!
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