

Notwendig wurde die Novellierung der Richtlinie durch das seit Anfang 2009 geltende Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Dieses schreibt bei Neubauten die Nutzung erneuerbarer Energien vor. Die Förderung wird daher im Neubaubereich um 25% reduziert. Die Bonusförderung ist hiervon nicht betroffen – die Boni werden weiterhin in voller Höhe ausgezahlt. Zu der bislang gültigen Richtlinie gibt es nur geringe Änderung wie z.B.:

Übersicht Fördersätze Marktanreizprogramm 2009
Die aktuell gültige Richtlinie und aktuelle Angaben zur Antragsstellung finden Sie u.a. auf der Hompage des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).
Für weitere Informationen steht Ihnen das Team der ARGE SOLAR gerne zur Verfügung. Kontakt