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Kellerdämmung

Ist der Keller unbeheizt, kann eine Wärmedämmung sowohl auf als auch unter der Bodenplatte angeordnet werden um im Winter mögliche „Fußkälte“ im Erdgeschoss zu verringern. Die Dämmung auf der Decke ist im bestehenden Gebäude konstruktiv oft schwer auszuführen, da hierzu Türen- und Fensterhöhen sowie die Höhen der Elektroinstallationen angepaßt werden müssten. Es bietet sich also eine Dämmung der Kellerdecke von der kalten Seite her an, wenn die lichte Raumhöhe des Kellers dies zulässt. Durch eine Dämmung lassen sich diese erhöhten Energieverluste, die bis zur Schimmelbildung führen können, verringern.
Bei ebenen Massivdecken können Dämmplatten geklebt und im Bedarfsfall gedübelt werden. Ist die Kellerdecke sehr uneben, laufen zahlreiche Verteilleitungen an der Decke entlang oder handelt es sich um eine Gewölbedecke, kann diese mittels einer Unter- und Tragkonstruktion nachträglich gedämmt werden, beispielsweise mit Zellulosedämmung, die im sogenannten „Spray-On-Verfahren“ eingeblasen wird.

Die Energieeinsparverordnung fordert für die gedämmte Kellerdecke einen U-Wert von 0,4 W/(m²K), dies entspricht einer Dämmstoffstärke von 9 cm bei Wärmeleitgruppe 040 bzw. 8cm bei Wärmeleitgruppe 035.

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