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Die Energieeinsparverordnung (EnEV)

EnEV 2002
Die erste Energieeinsparverordnung (kurz EnEV genannt) trat am 1. Februar 2002 in Kraft. Seither regelt sie als „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden“ die Mindestanforderungen an Neubauten sowie an bestehenden Gebäuden. Sie trat die Nachfolge der Wärmeschutzverordnung an, erweitert jedoch durch die Einbeziehung der Heizungs- und Gebäudetechnik, die ehemals in der Heizanlagen-Verordnung geregelt war.

Im Zuge der Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur „Gesamtenergieeffizienz in Gebäuden“, die Energieausweise sowohl für den Neubau, als auch für den Altbaubestand (Energieausweis) verbindlich vorschreibt musste die Energieeinsparverordnung 2002 überarbeitet werden.

EnEV 2007
Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wurde eine Ausweispflicht für Neubauten und bestehende Gebäude geregelt. Hier wird auch zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden sowohl hinsichtlich der Anforderungen und der Nachweise unterschieden. Demnach muss bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes ab dem 01.07.2008 ein Energieausweis erstellt werden. Für Wohngebäude, die nach 1965 errichtet wurden begann die Ausstellungspflicht ab dem 01.01.2009, für Nichtwohngebäude ab dem 01.07.2009.

Am 18. März 2009 wurde vom Bundeskabinett die Änderungsverordnung zur Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) verabschiedet. Die EnEV 2009 ist damit seit 1.10.2009 in Kraft und löst die bisher gültige Ausgabe aus dem Jahr 2007 ab.

EnEV 2009
Zum 01.10,2009 wurde mit der EnEV 2009 zum ersten Mal seit Einführung der Energieeinsparverordnung eine Verschärfung der Anforderungen sowohl für Neubauten als auch für den Gebäudebestand im Falle von Modernisierungen vorgenommen. Damit bildet die EnEV 2009 im Verbund mit anderen Vorschriften wie dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine wichtige rechtliche Grundlage, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung - Reduzierung der CO2-Emissionen um 40% gegenüber 1990 bis zum Jahr 2020 - zu erreichen.
Die wesentlichen Änderungen der EnEV 2009 gegenüber der alten Verordnung von 2007 lassen sich wie folgt zusammenfassen (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Verschärfung der Anforderungen bei Neubauten an den Primärenergiebedarf um ca. 30% sowie an den Transmissionswärmeverlust um ca. 15% (das heißt, die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss durchschnittlich 15 Prozent mehr leisten als bisher) gegenüber den Vorgaben der EnEV 2007.
  • Einführung des Referenzgebäudeverfahrens auch bei Wohngebäuden.
    Änderung der Berechnung des maximalen Transmissionswärmeverlusts HT´.
  • Einführung eines neuen Bilanzierungsverfahrens für Wohngebäude auf Basis der DIN V 18599. Hierzu soll die DIN V 18599 um einen Teil für Wohngebäude erweitert werden. Das bisherige Monatsbilanzverfahren nach DIN V 4108-6 und DIN 4701-10 darf alternativ angewendet werden. Beim Nachweis ist darauf zu achten, dass das zu berechnende Wohngebäude und das Referenzgebäude nach dem gleichen Verfahren (DIN V 18599 oder DIN V 4108-6/DIN V 4701-10) berechnet werden.
  • Wegfall des in der EnEV 2007 enthaltenen vereinfachten Verfahrens zur Berechnung von Jahres-Heiz- und Primärenergiebedarf für Wohngebäude (Neubau und Bestand).
  • Wegfall der 76%-Regel: Für Gebäude, die durch Heizsysteme beheizt werden, für die es keine Berechnungsregeln gibt, konnte in der EnEV 2007 der Nachweis durch Einhaltung des Transmissionswärmeverlusts bzw. des Transmissionswärmetransferkoeffizienten (76%-Regel) geführt werden. Dieser Nachweis entfällt künftig.
  • Verschärfung der energetischen Anforderungen an Außenbauteile um ca. 30% gegenüber der EnEV 2007 im Falle wesentlicher Änderungen und Modernisierungen von bestehenden Gebäuden. (z.B. Erneuerung der Fassade, der Fenster, des Dachs) Alternativ kann der Bauherr sich dafür entscheiden, auf das 1,4fache Neubau-Niveau zu sanieren. Dies betrifft die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und an die Wärmedämmung der Gebäudehülle.
  • Die Anforderungen an die Dämmung oberster nicht begehbarer Geschossdecken (Dachböden) werden verschärft.
  • Oberste begehbare Geschossdecken müssen bis Ende 2011 eine Wärmedämmung erhalten. In beiden Fällen genügt aber auch eine Dämmung des Daches.
  • Überprüfung der Einhaltung von Nachrüstverpflichtungen und anlagentechnischen Anforderungen durch den Bezirksschornsteinfegermeister.
  • Einführung privater Nachweispflichten (Fachunternehmererklärungen) und stichprobenweise Kontrolle durch die zuständigen Behörden zur Überprüfung der Regelungen der EnEV.
  • Schrittweise Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen (Nachtspeicherheizungen). Hier sind jedoch teilweise lange Übergangsfristen vorgesehen.
Beibehalten wurde die Freistellung der Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn der Eigentümer am 1.2.2002 in dem Haus gewohnt hat. Die Nachrüstpflichten sind von dem späteren Erwerber des Hauses innerhalb von zwei Jahren nach Eigentümerwechsel zu erfüllen.



Die EnEV 2009 wirkt sich auch auf die Förderkulisse des Bundes aus, so wurden von der KfW bereits neue Förderstandards für Energieeffizientes Bauen und Sanieren ab 01.10.2009 definiert.


 


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Aktuelles

03.01.2012
Mit drei EEG-Novellen hat die Bundesregierung die Photovoltaik-Vergütungssätze von in 2010, 2011 und 2012 erheblich reduziert. Während eine kleine Dachanlage Anfang 2008 46,75 Cent je Kilowattstunde vergütet bekam, liegt die Vergütung Anfang 2012 noch bei 24,43 ct/ kWh. Zum 1.1.2012 wurde die PV-Vergütung nochmals um 15 Prozent abgesenkt. Das EEG 2012 sieht zudem vor, dass auch zum 1.7.2012 ein weiterer Absenkungsschritt erfolgt – in Abhängigkeit des Zubaus vom Oktober 2011 bis April 2012. Nach derzeitigen Schätzungen wird hier noch mal mit einer Degression von 6 oder sogar 9 Prozent gerechnet. Aufgrund der sinkenden Einspeisevergütung erwarten Marktforscher weiter fallende Anlagenpreise. Das schmälert die Gewinnspannen der Hersteller. Kleine Unternehmen leiden am stärksten unter den fallenden Anlagenpreise.>>> mehr
03.01.2012
Nach neuen Berechnungen der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz – kurz geea - hat der überwiegende Teil deutscher Altbauten eine schlechte Energiebilanz. Rund 70 Prozent der Gebäude, die vor 1979 gebaut wurden, haben überhaupt keine Dämmung. Bei 20 Prozent ist die Dämmung nur unzureichend. Nur etwa zehn Prozent der Altbauten in Deutschland sind nach aktuellen Anforderungen gedämmt. Ein ähnlich schlechtes Bild ergibt sich bei den Heizungsanlagen in deutschen Kellern. Von den 18 Millionen Heizungsanlagen im Bestand sind rund 13 Millionen veraltete Gas- und Ölkessel. Somit entsprechen 70 Prozent der Heizungsanlagen nicht dem Stand der Technik. >>> mehr
27.12.2011
Über den Beitrag des Gasnetzes zur Speicherung erneuerbarer Energien diskutierten Ende November Experten aus Unternehmen und Verbänden der Energiewirtschaft, aus Wissenschaft, Politik und Verwaltung. Die Bundesnetzagentur und das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik IWES in Kassel luden zu dem Workshop „Power-to-Gas“ nach Berlin ein. Der Begriff Power-to-Gas steht für ein Konzept, bei dem überschüssiger Strom dazu verwendet wird, per Wasserelektrolyse Wasserstoff zu produzieren und bei Bedarf in einem zweiten Schritt unter Verwendung von Kohlendioxid (CO2) in synthetisches Methan umzuwandeln. Als Speicher für dieses Methan und bis zu einem gewissen Volumenanteil auch des elementaren Wasserstoffs könnte die bestehende Erdgasinfrastruktur, also das Gasnetz mit den angeschlossenen Untertagespeichern, verwendet werden. „Die Idee, Wasser mittels Elektrolyse in seine Bestandteile Wasserstoff und Sauerstoff zu spalten, ist nicht neu. Sie hat aber vor dem Hintergrund der Energiewende mit der Umstellung auf größtenteils fluktuierende erneuerbare Energien an Bedeutung gewonnen. Denn neben dem Netzausbau und einem intelligenten Last- und Erzeugungsmanagement wird erheblich mehr Speicherkapazität notwendig sein, um die Fluktuation von Sonneneinstrahlung und Wind bei der Stromerzeugung ausgleichen zu können. >>> mehr