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Der Gebäudeenergiepass bzw. -ausweis

Gebäudeenergiepass

Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen. Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten einen Energieausweis für Gebäude einzuführen.

Mit der neuen EnEV 2007 wurde die bereits für Neubauten bestehende Ausweispflicht auch auf bestehende Gebäude ausgeweitet. Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes muss ab dem 01.07.2008 dem Interessenten ein Energieausweis „zugänglich gemacht“ werden.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

  • Der Bedarfsausweis ermittelt den Energiebedarf anhand der Gebäudeeigenschaften, etwa der Dämmqualität von Wänden und Fenstern sowie der Qualität der Heizanlage. Auf Grundlage der Berechnungen können konkrete Modernisierungsratschläge und das daraus resultierende Einsparpotential angegeben werden.
  • Der Verbrauchsausweis stützt sich auf den bisherigen Energieverbrauch der Bewohner. Er wird auf Basis von mindestens drei aufeinanderfolgenden Heizkostenabrechnungen berechnet. Konkrete Vorschläge für eine Modernisierung bekommt der Eigentümer aber nur als Anlage zum Bedarfspass.
  • Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden.

    Dabei gelten folgende Regelungen:

    Wahlrecht zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis
  • Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die auf der Grundlage der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 oder später errichtet wurden
  • Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten, unabhängig welches Baujahr
  • Nichtwohngebäude
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    Pflicht Bedarfsausweis
  • Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor der 1. Wärmeschutzverordnung errichtet wurden

  • Bis zum 01.10.2008 ist es möglich, für alle Gebäude zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis zu wählen.
    Der Energieausweis hat im Regelfall eine Gültigkeit von 10 Jahren.

     

    Einführungsfristen für die Ausstellungspflicht von Energieausweisen
  • Für Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt wurden, ab 01.07.2008
  • Jüngere Wohngebäude ab dem 01.01.2009
  • Nichtwohngebäude ab 01.07.2009
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    Ausnahme Baudenkmäler
    Für denkmalgeschützte Gebäude ist die Ausstellung von Energieausweisen nicht verpflichtend. Es soll vermieden werden, dass das Erscheinungsbild von Baudenkmälern durch einen erhöhten Modernisierungsdruck beeinträchtig wird.

     

     

    Aktuelles

    03.01.2012
    Mit drei EEG-Novellen hat die Bundesregierung die Photovoltaik-Vergütungssätze von in 2010, 2011 und 2012 erheblich reduziert. Während eine kleine Dachanlage Anfang 2008 46,75 Cent je Kilowattstunde vergütet bekam, liegt die Vergütung Anfang 2012 noch bei 24,43 ct/ kWh. Zum 1.1.2012 wurde die PV-Vergütung nochmals um 15 Prozent abgesenkt. Das EEG 2012 sieht zudem vor, dass auch zum 1.7.2012 ein weiterer Absenkungsschritt erfolgt – in Abhängigkeit des Zubaus vom Oktober 2011 bis April 2012. Nach derzeitigen Schätzungen wird hier noch mal mit einer Degression von 6 oder sogar 9 Prozent gerechnet. Aufgrund der sinkenden Einspeisevergütung erwarten Marktforscher weiter fallende Anlagenpreise. Das schmälert die Gewinnspannen der Hersteller. Kleine Unternehmen leiden am stärksten unter den fallenden Anlagenpreise.>>> mehr
    03.01.2012
    Nach neuen Berechnungen der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz – kurz geea - hat der überwiegende Teil deutscher Altbauten eine schlechte Energiebilanz. Rund 70 Prozent der Gebäude, die vor 1979 gebaut wurden, haben überhaupt keine Dämmung. Bei 20 Prozent ist die Dämmung nur unzureichend. Nur etwa zehn Prozent der Altbauten in Deutschland sind nach aktuellen Anforderungen gedämmt. Ein ähnlich schlechtes Bild ergibt sich bei den Heizungsanlagen in deutschen Kellern. Von den 18 Millionen Heizungsanlagen im Bestand sind rund 13 Millionen veraltete Gas- und Ölkessel. Somit entsprechen 70 Prozent der Heizungsanlagen nicht dem Stand der Technik. >>> mehr
    27.12.2011
    Über den Beitrag des Gasnetzes zur Speicherung erneuerbarer Energien diskutierten Ende November Experten aus Unternehmen und Verbänden der Energiewirtschaft, aus Wissenschaft, Politik und Verwaltung. Die Bundesnetzagentur und das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik IWES in Kassel luden zu dem Workshop „Power-to-Gas“ nach Berlin ein. Der Begriff Power-to-Gas steht für ein Konzept, bei dem überschüssiger Strom dazu verwendet wird, per Wasserelektrolyse Wasserstoff zu produzieren und bei Bedarf in einem zweiten Schritt unter Verwendung von Kohlendioxid (CO2) in synthetisches Methan umzuwandeln. Als Speicher für dieses Methan und bis zu einem gewissen Volumenanteil auch des elementaren Wasserstoffs könnte die bestehende Erdgasinfrastruktur, also das Gasnetz mit den angeschlossenen Untertagespeichern, verwendet werden. „Die Idee, Wasser mittels Elektrolyse in seine Bestandteile Wasserstoff und Sauerstoff zu spalten, ist nicht neu. Sie hat aber vor dem Hintergrund der Energiewende mit der Umstellung auf größtenteils fluktuierende erneuerbare Energien an Bedeutung gewonnen. Denn neben dem Netzausbau und einem intelligenten Last- und Erzeugungsmanagement wird erheblich mehr Speicherkapazität notwendig sein, um die Fluktuation von Sonneneinstrahlung und Wind bei der Stromerzeugung ausgleichen zu können. >>> mehr